3.463 Anwälte für Widerrufsrecht | Seite 145

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Rechtsanwalt Julian Urban
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Kantstraße 31, 10625 Berlin 6970.6594735344 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Widerrufsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Julian Urban
aus 77 Bewertungen Herr Urban hat sich mit außergewöhnlichem Engagement dem Fall angenommen und hat den Rechtsstreit mit großem Erfolg … (19.12.2023)
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Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH, Leonrodstraße 54, 50636 München 7116.1442608469 km
Experte für IT-, Internet- und Marketingrecht mit 22 Jahren Erfahrung.
Markenrecht • Designrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Widerrufsrecht
(07.03.2023) Perfekte Beratung in Sachen E-Commerce-Recht und Wettbewerbsrecht. Harlander & Partner geht für seine Klienten die …
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Rechtsanwalt Christian Fiehl
Fiehl | Rechtsanwälte, Kaiserstraße 38, 90763 Fürth 7005.5421112122 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Fiehl unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Widerrufsrecht
aus 28 Bewertungen Gute kontakt! (29.03.2024)
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Rechtsanwalt Joachim Raff
Kubon Rechtsanwälte, Ehlersstr. 11, 88046 Friedrichshafen 7013.9976883129 km
Ich setze mich persönlich für Sie ein.
Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Widerrufsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Raff
aus 11 Bewertungen Hallo . guten Tag Ich bin IT-Spezialist mit 20 Jahren Erfahrung im Iran und habe einen Master-Abschluss in Computer … (14.09.2022)
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Rechtsanwalt Christian Gerstädt MBA
Kanzlei Christian Gerstädt, Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin 6970.6839839753 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Gerstädt MBA im Bereich Widerrufsrecht bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Christoph Hoppe LL.M.
Anwaltskanzlei Christoph Hoppe, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf 6649.1881932653 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Widerrufsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Hoppe LL.M.
aus 5 Bewertungen Es konnte nicht nur eine Klage abgewehrt werden, sondern dank erfolgreicher Widerklage musste der Gegner einige … (14.02.2019)
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Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Widerrufsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Karin Tloka
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Widerrufsrecht

Fragen und Antworten

  • Widerrufsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Widerrufsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Widerrufsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Widerrufsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Widerrufsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Widerrufsrecht ermöglicht es einem Vertragspartner sich von einem bereits abgeschlossenen Vertrag wieder zu lösen. Das Widerrufsrecht stellt damit eine Ausnahme von dem in der deutschen Rechtsordnung geltenden Grundsatz „pacta sunt servanda" dar - was soviel heißt wie „Verträge sind einzuhalten".

Allerdings besteht nur in dem vom Gesetz explizit vorgesehenen Fällen ein Widerrufsrecht.

Insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Verbraucher (nicht dem Unternehmer) bei folgenden Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

  • Haustürgeschäft nach § 312 BGB
  • Fernabsatzgeschäft nach §§ 312b,  312d BGB
  • Ratenlieferungsvertrag nach § 505 BGB
  • Verbraucherdarlehen nach §§ 491, 495 BGB
  • Teilzeit-Wohnrechteverträge nach §§ 481,485 BGB
  • Fernunterrichtsverträge nach § 4 Fern-USG (Fernunterrichtsschutzgesetz)

In allen genannten Fällen besteht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

Entsprechende durch Sonderregelungen modifizierte Widerrufsrechte bestehen bei:

Aufgrund der Vertragsfreiheit können die Parteien auch für nicht unter § 355 Bürgerliches Gesetzbuch fallende Verträge ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift vereinbaren.

In diesem Artikel soll lediglich das nach § 355 BGB dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht näher behandelt werden.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB halbzwingend, d.h. dass sie in Verträgen grundsätzlich nur zu Gunsten des Verbrauchers abgeändert werden dürfen, jedoch nicht zu seinen Lasten.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit sein Widerrufsrecht auf zwei verschiedene Arten ausüben. Zum einen kann er den Widerruf in Textform erklären, d.h. schriftlich, per Fax oder per E-Mail. Zum anderen kann er seinen Widerruf auch durch Rücksendung der Sache erklären. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, auch das Wort „Widerruf" muss in der entsprechenden Erklärung nicht enthalten sein. Vielmehr genügt, eine Äußerung, aus der sich ergibt , dass der Verbraucher den Vertrag nicht mehr gelten lassen will.

Um sein Widerrufsrecht wirksam auszuüben, bedarf es der Einhaltung hierfür gesetzlich festgeschriebenen Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 2 Wochen. Zur Fristwahrung ist auf den Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs oder der Ware abzustellen. Es genügt die Absendung vor Fristablauf. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Widerrufsfrist nur zu laufen beginnt, wenn der Unternehmer den Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht übermittelt hat, die gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine unzulässigen Zusätze enthält. Ferner muss der Verbraucher bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein. Erfolgt eine entsprechende Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widrrufsfrist auf 1 Monat, vgl. § 355 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Sofern der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB. Übt der Verbraucher demnach seinen Widerruf wirksam aus, wandelt dies den Vertrag ex nunc (von jetzt an) in ein Abwicklungsverhältnis um, mit der Folge, dass nun die Vorschriften über das gesetzliche Rücktrittsrecht anzuwenden sind: Der Verbraucher muss daher die erhaltene Ware an den Unternehmer zurücksenden, sofern sich diese für den Paketversand eignen. Andernfalls muss der Unternehmer, wenn er seinen Rückgabeanspruch durchsetzen will, die Ware abholen.

Wichtig ist, dass der Unternehmer für die Rücksendung die Kosten wie auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung durch oder beim Transport trägt. Eine Ausnhame hiervon besteht, sofern ein Widerrufsrceht nach § 312 d I 1 BGB besteht und wenn

  • der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder
  • bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

Die beiden Ausnahmen gelten wiederum nicht, wenn der Unternehmer eine Ware geliefert hat, die der bestellten nicht entspricht.

In den Fällen, in denen das Gesetz es ausdrücklich zulässt,  kann der Unternehmer das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzen, vgl. § 356 Bürgerliches Gesetzbuch.

Das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht unterscheiden sich folgendermaßen:

  • Das Rückgaberecht kann der Verbraucher nur durch Rücksendung der Ware ausüben. Sofern der Verbraucher hierbei nur sein Rücknahmeverlangen äußert, bleibt der Vertrag wirksam bestehen.
  • Die Kosten und die Gefahr für die Rücksendung trägt der Unternehmer jedenfalls.

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