3.977 Anwälte für Wiedereinsetzung

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Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prigan
Rechtsanwältin Doreen Prigan
Anwaltskanzlei Doreen Prigan, Hallesche Strasse 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prigan hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(15.11.2022) Positiv in jeglicher Hinsicht ist Frau Prigan zu bewerten! 5Sterne als Maximalbewertung sind in ihrem Fall zu wenig! …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman
Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman
Kanzlei Marinette Cortot-Hekman, Kriegsstr. 39, 76133 Karlsruhe 6868.8623996699 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman
(09.04.2023) Wir haben eine schnelle Rückmeldung bekimmen und kinnte auch gleich einen Termin vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Däuble
Rechtsanwältin Claudia Däuble
Kanzlei Claudia Däuble, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Däuble
(06.09.2023) Bin mit dem Erstkontakt sehr zufrieden. Warte allerdings noch auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Riekert & Schmidtke Rechtsanwaltskanzlei, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden 7079.2876028021 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. (Zitat von Bertolt Brecht)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Achim Schmidtke gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und auch wenn es um eine kleine Summe ging hat Herr Schmidtke sich alle … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
BE-Strafrecht, Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg 6637.6084099289 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
aus 6 Bewertungen Die Auskunft kam schnell, war vollständig und hilfreich. Vielen Dank! (07.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Dimpfl
Rechtsanwalt Felix Dimpfl
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen, Fuggestraße 16, 86150 Augsburg 7062.7225836136 km
Freispruch ist das Ziel.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Dimpfl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart 6932.0143162757 km
Ihre Zufriedenheit ist meine Motivation!
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Oberdorfer gerne zur Verfügung
(18.04.2024) Frau Oberdorfer konnte mir schnell und kompetent helfen. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Ebert
Rechtsanwalt Tobias Ebert
Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Ellernstraße 42, 30175 Hannover 6769.029884255 km
Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Ebert
(26.03.2024) Sehr schnelle, freundlich und kompetente Beratung. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Charlotte Jentsch, Am Marktplatz 1, 66914 Waldmohr 6780.6521901896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Charlotte Jentsch für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
(20.01.2024) Mein Problem hatte sich vor dem RA-Termin erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Mund
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Mund
MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg 6921.6770597973 km
Persönliche Betreuung verbunden mit fachlicher Kompetenz ist unser Anspruch.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Mund ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 57 Bewertungen Klare Empfehlung dieser Kanzlei! Ob Erbrecht oder Familienrecht- einfach ausgezeichnet! (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Veiko Römer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwälte Schmitz & Kollegen, Essenberger Str. 8, 47441 Moers 6629.2368798878 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
aus 9 Bewertungen Sehr gute Betreuung, habe mich gut aufgehoben gefühlt. Sehr kompetenter Anwalt. (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sander
Rechtsanwalt Martin Sander
Sander Rechtsanwälte GbR, Rosenweg 7, 01920 Oßling 7088.7985190285 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Sander ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
(12.03.2024) Herr Sander ist eine angenehme und vertrauenswürdige Person. Rechtlich hat er mir gute Tipps gegeben und mich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gamze Duman
sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
Kunut Kanzlei, Muratpaşa Mahallesi Çatalköprü Caddesi Çoruh İş Hanı, 7, 07050, Antalya, Türkei 9116.6761246299 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gamze Duman ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Hasselmann & Kollegen, Forckestr. 2, 38855 Wernigerode 6859.7601300697 km
Fachanwalt Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Ganz tolle Beratung (12.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner
Kanzlei Anne-Kristin Kellner, Osterstraße 116, 20259 Hamburg 6716.3070482952 km
Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Kann mich nur für die gute Vertretung vor Gericht bedanken. Nichts negatives zu sagen über Frau Kellner (13.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Dunkhorst
sehr gut
Rechtsanwältin Laura Dunkhorst
Anwaltskanzlei Rostowski & Dunkhorst, Richthofenstr. 75, 24159 Kiel 6684.6807048662 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Laura Dunkhorst
aus 24 Bewertungen Die Abwicklung erfolgte zu meiner vollsten Zufriedenheit. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Dr. Lars Barnewitz (Fachanwalt für Strafrecht), Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Bin sehr zufrieden mit der kompetenten Beratung und dem zuverlässigen Service und empfehle ihn weiter! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Spandau
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Str. 5, 70180 Stuttgart 6931.3455648801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 70 Bewertungen Frau Spandau hat unseren Fall juristisch optimal abgewickelt und daneben durch ihre Erfahrung und Empathie viel Ruhe … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Ich wurde von Herrn Prof. Kahle sehr gut beraten und vertreten. Habe mich stets gut aufgehoben gefüht und bin mit dem … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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