126 Anwälte für Zeugnis | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Zeugnis
aus 63 Bewertungen Eine nette und verständige Frau. Sie erklärt alle Themän und Lösungen deutlich und sehr gut. (14.05.2024)
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Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zeugnis hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
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Rechtsanwalt Bernd Klöver
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.0395388199 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zeugnis bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Klöver
(27.04.2024) Im Januar rief ich bei der Kanzlei an und schilderten den Fall. Man sagte mir, ich solle mich per Mail an Herrn Klöver …
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Rechtsanwältin Dr. Irene Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Irene Riedel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zeugnis
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Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Zeugnis beantwortet Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
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Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zeugnis hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugnis

Fragen und Antworten

  • Zeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Zeugnis spielt nicht nur im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. So wie ein Arbeitszeugnis grundsätzlich Leistung und Verhalten eines Beschäftigten bewertet, so beurteilt das Zeugnis im Rahmen vom Schulrecht und Prüfungsrecht den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bundesländer jeweils eigene Schulgesetze haben, die voneinander abweichen können.

Während ein Zeugnis nach Ende der Schulzeit in früheren Zeiten lediglich als Empfehlungsschreiben diente, das explizit verlangt werden musste, so wurde nach Einführung der Schulpflicht in der Regel auch ein Zeugnis in Form eines „Schulentlassscheins" erteilt. Mittlerweile erhält jeder Schüler an einer öffentlichen Schule jedoch zweimal im Jahr ein Zeugnis, zunächst das Zwischenzeugnis und am Ende des Jahres das Jahreszeugnis - manche Privatschulen, wie etwa die Waldorfschulen, erteilen aber nur einmal im Jahr ein Zeugnis. Hinzu kommt noch das Abschlusszeugnis, sofern man erfolgreich den Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. das Abitur oder die Fachhochschulreife absolviert hat. Die jeweilige Schule muss ein Zeugnis erstellen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

Ob man ein gutes oder schlechtes Zeugnis bekommt, hängt davon ab, welche Leistungen man im Laufe des (Halb)Jahres erbracht hat. So kann das Nichtbestehen vieler Schulaufgaben oder mündlicher Prüfungen zum Sitzenbleiben führen, was auf dem Jahreszeugnis vermerkt wird. Grundsätzlich ist es so, dass man sitzenbleibt, wenn man in zwei Fächern mindestens die Note „5" hat. Über das Vorrücken oder Sitzenbleiben entscheidet die Klassenkonferenz, vgl. z. B. Art. 53 IV Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Würde ein Schüler also z. B. aufgrund nachgewiesener erheblicher, aber unverschuldeter Beeinträchtigungen sitzenbleiben - wie etwa bei Krankheit oder bei nachgewiesenen psychischen Belastungen aufgrund der Trennung der Eltern oder Verlust eines Elternteils -, kann die Klassenkonferenz dennoch ein Vorrücken auf Probe gestatten.

Das Zeugnis ist - bis auf das Zwischenzeugnis - eine Urkunde, die neben einer Verbalbeurteilung auch eine Notenbewertung - Noten 1 bis 6 - enthält. Manche Lehranstalten nehmen auch die Fehlzeiten oder ein besonders Engagement des Schülers ins Zeugnis auf. Dabei sollte beachtet werden, dass es heutzutage sehr schwierig ist, ohne ein Abschlusszeugnis ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer z. B. sein Studium erfolgreich absolviert, erhält dann das sog. Hochschulzeugnis.

Ist man mit seinem Zeugnis unzufrieden, sollte man zunächst ein Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und klären, wie sich die Note berechnet hat. Da ein Zeugnis aber nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Verwaltungsakt ist, kann es angefochten werden. Unter Umständen erfolgt nach gerichtlicher Überprüfung eine Zeugniskorrektur.

(VOI)

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