+++ Versicherung zahlt 50.000 Euro +++ Berufsunfähigkeit +++ Vergleich

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Die WWK Lebensversicherung zahlt an eine Mandantin 50.000 Euro. Auf diesen Betrag haben wir uns mit der Versicherung geeinigt. 

Unsere Mandantin machte geltend, dass sie berufsunfähig ist. Sie schrieb die Versicherung an. Doch diese zahlte nicht - sie hat stattdessen den Vertrag angefochten. Denn die Mandantin hätte angeblich beim Abschluss des Vertrages die Gesundheitsfragen falsch beantwortet, sie hätte nicht alle Beschwerden angegeben - es läge eine arglistige Täuschung vor.

Außergerichtliche Lösung nicht möglich - Klage beim Landgericht Kleve

Die Mandantin suchte uns auf. Eine außergerichtliche Klärung war erfolglos. "Deshalb haben wir Klage erhoben und geltend gemacht, dass unsere Mandantin damals nicht gelogen hat", so Anwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. "Meine Mandantin hat das Verfahren emotional sehr belastet. Deshalb haben wir nach Absprache mit der Mandantin in Gesprächen mit dem Anwalt der Versicherung eine Einigung erzielen können", erzählt der Fachanwalt für Versicherungsrecht. "Die Versicherung zahlt einmalig 50.000 Euro und der Vertrag bleibt aufgehoben". 

Mandantin ist sehr zufrieden

Die Mandantin ist mit diesem Ergebnis sehr zufrieden, sie hätte nicht damit gerechnet, dass es zu einer so guten Einigung kommen würde.

Der Fall stellt unter Beweis: Lassen Sie Entscheidungen von Versicherungen von einer Rechtsanwältin/von einem Rechtsanwalt überprüfen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. In unserer Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Versicherungsrecht – und wir sind auch Fachanwälte für Medizinrecht, was für solche Fälle hilfreich sein kann.

Aktenzeichen: Landgericht Kleve - 6 O 5/19

Foto(s): @Pixabay.com

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