2023: Abmahnung Vorwerk & Co Interholding GmbH durch Gille Hrabal Patentanwälte / Thermomix

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1. Gegenstand der Abmahnung

Die Vorwerk & Co Interholding GmbH, 42275 Wuppertal, mahnte im Juni 2022 durch die Gille Hrabal Partnerschaftsgesellschaft mbB Patentanwälte, Düsseldorf, eine Verletzung ihrer Patente, insbesondere des Patents EP 2 698 088 B1 ab.

Konkret wird in dem mir vorliegenden Schreiben das Angebot und der Vertrieb einer Gemüsereibe für die Küchenmaschine Thermomix TM6/TM5 beanstandet.

2. Was fordert die Vorwerk & Co. Interholding GmbH?

Der Abgemahnte wird aufgefordert, es zu unterlassen, besagte Gemüsereibe, anzubieten und/oder zu liefern Hierfür soll eine mit einer Vertragsstrafe strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafe versprochen werden.

Weiterhin soll der Abgemahnte Auskunft erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg des Gemüseschneiders, insbesondere unter Angabe des Namens und der Anschrift der Hersteller, der lieferanten und etwaiger anderer Vorseitzer, der gewerblichen Abnehmer oder der Auftraggeber, fern über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie des erzielten Gewinns abzüglich der unmittelbar der Herstellung und/oder dem Vertrieb zuzuordnenden Kostenfaktoren. 

Ferner wird der Abgemahnte aufgefordert, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.757,56 EUR auszugleichen.

3. Wie reagieren Sie nun?

Bei einer patentrechtlichen Abmahnung ist besondere Vorsicht geboten.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann empfindliche rechtliche wie wirtschaftliche Folgen für Sie haben, die sich im Nachhinein nicht oder nicht mehr vollständig beheben lassen. Sie sollten daher umgehend handeln.

Ebensowenig wie eine Untätigkeit empfehlenswert ist, sollten Sie jetzt überhastet die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung unterschreiben. Auch sollten Ihre ersten Gedanken nicht darauf gerichtet sein, möglichst alle weiteren Kosten (z.B. die für einen eigenen Rechtsanwalt) zu vermeiden. Dies kann für Sie nämlich widrigstenfalls zu einer Verdoppelung und Verdreifachung der Kosten führen, nämlich dann, wenn Sie in Unkenntnis der komplexen Sach- und Rechtslage eigene Erklärungen rechtsverbindlich abgeben, die Sie buchstäblich lebenslang binden.

Da ich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz bin (hierzu gehört das Patentrecht), können Sie sich gerne vertrauensvol. an mich wenden:


Zwar koste auch ich nicht kostenfrei; mein Honorar erspart Ihnen jedoch in der Regel hohe finanzielle Folgenschäden. Meine Kanzlei ist seit mehreren Jahren mit Mandaten aus dem Patentrecht befasst und hat auch (gerichtliche) Erfahrung in dieser Hinsicht. Sie können mich per E-Mail oder per Post erreichen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Im Übrigen darf ich IHnen folgende allgemeine Empfehlung aussprechen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Vorwerk oder Gille Hrabal auf, ohne vorher fachanwaltlich beraten worden zu sein.
  • Vermeiden Sie jede mündliche oder schriftliche Erklärung ab, insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Überweisen Sie weder Rechtsanwaltsgebühren noch Schadensersatz an die Gegenseite, bis Sie über die Tragweite Ihrer Handlungen aufgeklärt wurden.

4. Warum DAMM LEGAL?

Ich, Rechsanwalt Dr. Ole Damm, bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Patentrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Ich habe über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und auch Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Dabei ist ein Fachanwalt keineswegs teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich.

RechtsanwaltDr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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