500.000 Euro Schmerzensgeld für groben Behandlungsfehler nach Reanimation

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Patientin, die aufgrund grober Behandlungsfehler nach einer Reanimation dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten hat, ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zugesprochen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer adäquaten medizinischen Versorgung und die rechtlichen Konsequenzen bei deren Vernachlässigung.

Fehlerhafte medizinische Behandlung: 

Die behandelnden Ärzte versäumten es, der Patientin nach ihrer Reanimation unverzüglich eine Bluttransfusion zu verabreichen. Die Hb-Werte (Hämoglobin) der Patientin waren mit nur 6,0 g/dl alarmierend niedrig, eine Schwelle, die dringendes Handeln erfordert hätte. Dennoch erfolgte die Gabe der Bluttransfusion erst zirka zehn Stunden später, was vom Gericht und medizinischem Sachverständigen als schlechterdings nicht nachvollziehbar und somit als grober Behandlungsfehler bewertet wurde.

Juristische Bewertung und Konsequenzen:

Ein gerichtlicher Sachverständiger stellte fest, dass die unverzügliche Gabe von Bluttransfusionen zur Anhebung des Hb-Wertes absolut indiziert gewesen wäre, um der Patientin die bestmögliche Prognose zu ermöglichen. Die Vernachlässigung dieser dringenden medizinischen Maßnahme wurde als grober Behandlungsfehler eingestuft, was eine Beweislastumkehr nach sich zog. Dies bedeutet, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens die behandelnden Ärzte beweisen mussten, dass der Fehler nicht zu den dauerhaften Gesundheitsschäden der Patientin führte, statt dass die Patientin die Schuld der Ärzte nachweisen musste.

Langfristige Auswirkungen auf die Patientin:

Die Patientin leidet nun an einem hypoxischen Hirnschaden, einer linksbetonten Parese mit Spasmen sowie an Sprach- und Schluckstörungen. Diese Zustände erfordern eine kontinuierliche und umfassende medizinische und pflegerische Betreuung. Die schweren Hirnleistungsstörungen haben zur Folge, dass die Patientin nie mehr ein eigenständiges Leben führen kann und ständig auf Hilfe angewiesen ist.

Schadensersatz und Schmerzensgeld:

Wenn Sie vermuten, dass auch Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Freihöfer für eine kostenlose Erstberatung. Herr Freihöfer ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Patienten, die unter ähnlichen Umständen gelitten haben. Er und sein Team setzen sich engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein und unterstützen Sie dabei, einen angemessenen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten.

Kostenlose Erstberatung:

Nehmens Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falles von einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegen könnte.

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 

Christoph Theodor Freihöfer

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Beiträge zum Thema