Abfindung – mit welcher Summe kann der Arbeitnehmer rechnen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie viel Geld sie nach einer Kündigung als Abfindung bekommen können. Gibt es eine Berechnungsformel, die sich auf alle Kündigungen anwenden lässt? Gibt es einen ungefähren Rahmen, in den sich die Abfindung eingrenzen lässt?

Und: Erhöht sich die Summe beim Sonderkündigungsschutz, etwa für Betriebsräte oder Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Schwerbehinderung?

Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zwar nutzen viele Arbeitnehmer einen Abfindungsrechner, um vorab eine Idee von der Abfindungshöhe zu bekommen, oder sie wenden eine bestimmte Formel an. Nur: Eine haltbare Auskunft kann der Abfindungsrechner oder eine bestimmte Formel regelmäßig nicht liefern.

Die Abfindungshöhe ist eben nicht festgelegt oder normiert. Sie ist, von Ausnahmen abgesehen, einzig Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Tatsächlich wird so gut wie jede Abfindung individuell vereinbart, und für die Höhe spielen immer mehrere, und meist verschiedene, Faktoren eine Rolle.

So wird die Abfindung höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber seinen gekündigten Mitarbeiter unbedingt loswerden will und er auf jeden Fall verhindern will, dass der Arbeitnehmer nach gewonnener Klage wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt.

Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer, die schnell weg wollen, etwa weil sie einen anderen Job in Aussicht haben, können meist nicht so hoch pokern; ihre Abfindung wird geringer sein, als wenn sie in der Lage wären, geduldig zu warten, und dem Arbeitgeber so deutlich machen, dass sie ohne weiteres zu ihm zurückkehren könnten.

Eine gewichtige Rolle spielt der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, beispielsweise wie viele Jahre er im Betrieb tätig war, ob der Arbeitgeber ihn woanders einsetzen kann, ob das betriebliche Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ob die Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfällt, etc. Solche Faktoren sind immer unterschiedlich, und sie beeinflussen erheblich den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses, und damit auch die Position der Parteien bei den Abfindungsverhandlungen.

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt eine Rolle. Bloß: Bei längeren Arbeitsverhältnissen, wo der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers meist stärker ist, sind die Abfindungssummen zwar in absoluten Zahlen höher. Relativ zur Betriebszugehörigkeit zahlen Arbeitgeber allerdings bei kurzen Beschäftigungszeiten regelmäßig höhere Abfindungen. Die Abfindung des Arbeitnehmers, der ein Jahr dabei war, kann deshalb einer deutlich höheren Quote entsprechen, als die des Arbeitnehmers, der 20 Jahre dabei ist.

Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz, schwerbehinderte Arbeitnehmer etwa, oder Betriebsräte, können regelmäßig deutlich höhere Abfindungen aushandeln. Allerdings gilt auch hier: Eine pauschale Vorabberechnung ist wegen der individuellen Faktoren des Einzelfalls nicht möglich.

Die verlässlichste Auskunft erhalten Arbeitnehmer im Gespräch mit einem erfahrenen Kündigungsschutzexperten. Dieser wird die individuellen Faktoren und den Wert des Kündigungsschutzes einschätzen können. Nur gilt auch hier: Welche Abfindung der Arbeitgeber letztlich bereit ist, zu zahlen, hängt zum großen Teil vom Verlauf der Kündigungsschutzklage ab – die der Arbeitnehmer erst noch erheben muss.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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