Abfindung nach Betriebszugehörigkeit: Wie berechnet sich die Abfindungszahlung?

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Wer sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren will, spekuliert vielleicht auch auf eine Abfindung. Aber was haben Betriebszugehörigkeit und Abfindung miteinander zu tun? Eine Faustformel ermöglicht, die Regelabfindung anhand der Betriebszugehörigkeit zu berechnen.

Grob lässt sich sagen: Je länger ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen arbeitet, umso höher fällt eine Abfindung bei Kündigung aus. Denn um eine Abfindung zu berechnen, werden zwei Faktoren berücksichtigt: die Betriebszugehörigkeit und der monatliche Bruttolohn. Bei hohem Gehalt und einer langen Betriebszugehörigkeit ist demnach eine hohe Regelabfindung zu erwarten. Der Begriff Regelabfindung bedeutet aber nicht, dass es die Regel ist, eine Entschädigungszahlung bei Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Regelabfindung bedeutet nur, dass sich der Regelsatz einer ungefähren Abfindung berechnen lässt, an dem man sich bei der Verhandlung der individuellen Abfindung orientieren kann. Die Faustformel lautet wie folgt:

Regelabfindung = monatlicher Bruttolohn x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in ganzen Jahren

Neben dem monatlichen Gehalt wird bei der Berechnung der Abfindung also auch die Betriebszugehörigkeit berücksichtigt. Da die Betriebszugehörigkeit in der Formal in ganzen Jahren betrachtet wird, muss man runden: Es wird auf ein ganzes Jahr aufgerundet, wenn mehr als die Hälfte des Jahres bereits vorüber ist. Sind weniger Monate vergangen, wird bei der Betriebszugehörigkeit in Jahren abgerundet.

Abfindung berechnen: Wird die Betriebszugehörigkeit durch Unterbrechungen verkürzt?

Die Betriebszugehörigkeit umfasst den gesamten Zeitraum, die ein Arbeitnehmer in dem Unternehmen angestellt ist. Damit zählt auch die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit und wird in der Abfindungsberechnung berücksichtigt. Die Betriebszugehörigkeit wird auch nicht durch Unterbrechungen verkürzt. Mutterschutz, Elternzeit, Krankentage und Urlaub dürfen nicht aus der Betriebszugehörigkeit herausgerechnet werden. Anders sieht das bei Sabbaticals – also bezahlter Freistellung – aus. Hier müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Arbeitnehmer, die in Teilzeit angestellt sind, gelten hingegen als volle Mitarbeiter. Auch bei ihnen wird bei der Berechnung einer Abfindung die gesamte Beschäftigungszeit als Betriebszugehörigkeit gewertet.

Ab wieviel Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt man eine Abfindung?

Es gibt eine Mindestdauer bei der Betriebszugehörigkeit, um eine Abfindung erhalten zu können. Wer kürzer als sechs Monate – also nur die Probezeit – in einem Unternehmen beschäftigt ist, kann keine Abfindung aushandeln. Bei diesen Beschäftigten greift der gesetzliche Kündigungsschutz in der Regel nicht. Mitarbeiter eines Kleinbetriebs haben ebenfalls so gut wie keine Chance auf eine Abfindung. Beschäftigt die Firma nur zehn Angestellte oder weniger, greift auch in diesem Fall der gesetzliche Kündigungsschutz nicht – unabhängig davon, wie lang die Betriebszugehörigkeit ausfällt.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei VON RUEDEN prüft Kündigungsschreiben und schätzt die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage ein. Das Erstgespräch ist kostenlos! Gern berechnen wir Ihnen Ihre mögliche Abfindung unter Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit und ihres Gehalts. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Foto(s): @pixabay/geralt

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