Abfindung: Wer bekommt wie viel?

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Sollte ein Arbeitgeber keinen vernünftigen Kündigungsgrund in der Tasche haben oder will er den Arbeitsvertrag vorzeitig auflösen, muss er sich zwangsläufig freikaufen. Als Faustregel gilt: ein halbes bis ein ganzes Monatsbruttogehalt pro Dienstjahr. Die genaue Höhe unterliegt dem Verhandlungsgeschick der jeweiligen Parteien. Je fadenscheiniger der Kündigungsgrund und je schlechter die soziale Situation des Betroffenen, desto mehr Geld muss der Arbeitgeber an seinen scheidenden Arbeitnehmer leisten.

Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem von den Chancen auf dem Arbeitsmarkt ab. TIPP: Der scheidende Arbeitnehmer sollte  nicht damit prahlen, dass er bereits einen neuen Vertrag unterschrieben oder eine andere Stelle in Aussicht hat.

TIPP: Wer einen Zeitvertrag hat, kann darauf pokern, die restlichen Jahresgehälter ausbezahlt zu bekommen.

TIPP: Auf einen lukrativen Vorruhestand können leitende Angestellte zwischen 55 und 58 Jahren hoffen, wenn ihnen der Arbeitgeber den Laufpass gibt. In 90 Prozent aller Fälle erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam. Beantragt der leitende Angestellte dann die Vertragsauflösung, bekommt er in der Regel 18 Monatsgehälter Abfindung. 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne unter anwalt.de/fuhrmann zu Verfügung. 

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt


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