Abfindungsrechner 2025: So berechnen Sie die Abfindungshöhe
- 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Abfindungsrechner 2025: Die wichtigsten Fakten
- Abfindung berechnen: Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
- Abfindung berechnen: Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?
- Faktoren für die Abfindungshöhe: Betriebszugehörigkeit, Art der Kündigung, Alter des Beschäftigten
- Tipps für eine höhere Abfindung
- Abfindungsrechner: Steuer und Fünftelregelung
- Abfindungsrechner: Häufige Fragen und Antworten zur Abfindungshöhe
Abfindungsrechner 2025: Die wichtigsten Fakten
Abfindungen werden oft trotz fehlenden Anspruchs regelmäßig gezahlt.
Je angreifbarer die Kündigung ist, umso wahrscheinlicher ist eine Abfindungszahlung.
Verhandlungsgeschick entscheidet stets mit über die Abfindungshöhe.
Berechnungsgrundlage ist oftmals die Bruttomonatsvergütung samt weiterer Leistungen.
Abfindung berechnen: Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Der Abfindungsanspruch kann sich aus unterschiedlichen Ausgangslagen ergeben: In seltenen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch nach § 1a bzw. § 9 Kündigungsschutzgesetz. Wurde bereits eine Abfindungssumme festgelegt, so findet sich diese im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Muss die Abfindungshöhe erst noch ausgehandelt werden, geschieht dies oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Vergleichs.
Für die Höhe des durchschnittlichen Abfindungsanspruchs gilt die Faustregel: ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Im Einzelfall sind allerdings erhebliche Abweichungen von der Regelabfindung – insbesondere nach oben – möglich.
Folgende Beispielrechnung zeigt die Höhe der Abfindung im Fall eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr bei einem Verdienst von 2000 € brutto nach 10 Beschäftigungsjahren:

Abfindungshöhe und ausstehende Zahlungsansprüche (Turboklausel)
Eine höhere Abfindung kann zustande kommen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Verzicht auf noch nicht erfüllte Zahlungsansprüche vereinbaren. Darunter fallen Urlaubsabgeltungen, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung und Provision.
Die Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt, ist als Teil eines Aufhebungsvertrages möglich. Darin wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer bereits vor dem normalen Beendigungszeitpunkt aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann. Die noch ausstehende Vergütung oder einen Teil davon erhält er in diesem Fall zusätzlich zur Abfindung. So entsteht für den Arbeitnehmer nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern das Arbeitsverhältnis kann auch flexibel vorzeitig beendet werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei vorzeitiger Beendigung das Risiko einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I besteht.
Abfindung berechnen: Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?
Die Abfindungshöhe wird anhand des monatlichen Einkommens ermittelt. Dabei handelt es sich um das Bruttoeinkommen vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Folgende Zahlungen werden außerdem regelmäßig dazugerechnet:
Prämien
Bonuszahlungen
Tantiemen
Sonderzuwendungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
Sachbezüge (z. B. Nutzung einer Dienstwohnung)
geldwerte Vorteile (z. B. privates Nutzen eines Dienstwagens)
Faktoren für die Abfindungshöhe: Betriebszugehörigkeit, Art der Kündigung, Alter des Beschäftigten
Neben dem Bruttomonatsgehalt beeinflussen weitere Aspekte die Abfindungshöhe. So wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf die Höhe der Abfindung aus. Eine lange Betriebszugehörigkeit erhöht die Abfindung. Zur Betriebszugehörigkeit zählen alle Zeiträume, in denen man für einen Arbeitgeber tätig war, also auch Elternzeit, Krankheitszeiten und Teilzeitbetätigung. Bei nicht vollen Beschäftigungsjahren wird ab sechs Monaten auf ein ganzes Jahr aufgerundet.
Auch die Art der Kündigung kann die Abfindungshöhe beeinflussen: z. B. ist bei fehlender Abmahnung, fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement oder einem lang andauernden Verfahren nach einer Kündigungsschutzklage eine höhere Abfindung möglich.
Daneben gibt es noch weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Zahlung auswirken können, wie der Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt im Fall von Schwangerschaft, Schwerbehinderung, während der Ausbildung und für Betriebsratsmitglieder. Außerdem können weitere Aspekte, wie z. B. das Alter des Beschäftigten, der Familienstand, mögliche Unterhaltspflichten oder bestehende Elternzeit die Abfindungshöhe beeinflussen.
Tipps für eine höhere Abfindung
Wer die Höhe der Abfindung noch weiter steigern möchte, dem nützt Verhandlungsgeschick. Da die Abfindungssumme vor allem nach oben oft weit von der Faustformel abweichen kann, ist es möglich, mithilfe einer stichhaltigen Argumentation einen höheren Betrag auszuhandeln.
Außerdem kann es sinnvoll sein, die Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Die Beratung von einem Spezialisten im Arbeitsrecht kann eine Erhöhung der Abfindungssumme bewirken.
Abfindungsrechner: Steuer und Fünftelregelung
Da Abfindungen zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, wird Einkommensteuer auf die Abfindung erhoben. Die Fünftelregelung als Errechnungsmethode für die Höhe der Einkommensteuer, die für die Abfindung anfällt, soll dazu dienen, den Steuerbetrag zu mindern. Es wird folgende Berechnung angewendet:
1. Zunächst wird die Einkommensteuer für die Abfindungssumme errechnet:
Abfindungssumme ÷ 5 + Jahresgehalt
2. Anschließend wird die Einkommensteuer für das Jahresgehalt ohne die Abfindung errechnet.
3. Geminderte Einkommensteuer, die auf die Abfindung gezahlt werden muss:
(Ergebnis aus Schritt 1 – Ergebnis aus Schritt 2) x 5
Für die Anwendung der Fünftelregelung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gelten. Beispielsweise darf die Kündigung in der Regel nicht vom Arbeitnehmer ausgehen. Mit dem Abfindungsrechner von anwalt.de können Sie schnell und einfach Ihre durchschnittliche Abfindungshöhe nach Abzug der Steuern berechnen. Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu Abfindung und Steuer in einem eigenen Ratgeber.
(LES)
Abfindungsrechner: Häufige Fragen und Antworten zur Abfindungshöhe
Wie berechnet man die Abfindungshöhe?
Die sogenannte „Regelabfindung“ berechnet sich nach dem Bruttomonatsgehalt. Es gilt: Pro Jahr, in dem der Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt war, erhält er ein halbes bis ein ganzes Monatsgehalt als Abfindung.
Wann hat man einen Anspruch auf Abfindung?
Achtung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – auch dann nicht, wenn man unberechtigt vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Ein Abfindungsanspruch kann sich auf zwei Weisen ergeben: Entweder durch eine vertragliche Vereinbarung (z. B. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc.) oder durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
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