Abgasskandal: aktuelle BGH-Rechtsprechung bringt neuen Schadensersatzanspruch für Porsche-Diesel-Käufer

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Porsche-Diesel-Fahrzeuge haben bekanntlich einen Audi-Motor. Enthält dieser eine unzulässige Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems, hat Porsche eine rechtswidrige EG-Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt. Denn genehmigt wurde vom KBA ein Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung. Das gekaufte Fahrzeug stimmt mit dem genehmigten nicht überein.


Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung stellt der Fahrzeughersteller aus. Deshalb ist Porsche der richtige Anspruchsgegner. Das hat der BGH mit Urteil vom 10.7.2023 klargestellt.


Bereits mit Urteil vom 26.6.2023 hat der BGH entschieden, dass die europarechtlichen Vorschriften über die EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers bezwecken. Das hatte der BGH bislang anders gesehen, musste seine bisherige Rechtsprechung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21.3.2023 jedoch aufgeben.


Der Verstoß der Porsche AG gegen die Vorschriften über die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist zugleich ein Indiz für die Fahrlässigkeit. Diese ist Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs des Käufers gegen die Porsche AG. Liegt Fahrlässigkeit vor, hat der Käufer nach dem Urteil des BGH vom 26.6.2023 einen Anspruch auf 5 % bis 15 % des Kaufpreises, den das Gericht zusprechen kann, ohne dafür ein Sachverständigengutachten einholen zu müssen.


Verjährung sollte jedenfalls bei Kaufverträgen, die jünger als 10 Jahre sind, regelmäßig kein Problem sein. Denn Klagen gegen die Porsche AG wegen des sogenannten kleinen Schadensersatzes sind aufgrund der Rechtsprechungänderung erst seit 2023 überhaupt möglich.


Für viele Käufer eines Porsche-Diesel-Fahrzeugs bietet sich aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung gute, oft sogar sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Die Hürden für die Durchsetzung sind jetzt deutlich gesenkt, weil kein Vorsatz mehr nachzuweisen ist.


Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und informiert sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über Höhe und Durchsetzbarkeit Ihres Schadensersatzanspruchs.


Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-2023-erfolgreich-klagen/ 



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