Abgasskandal: Geschädigte immer noch zu zögerlich

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer noch zögern viele Geschädigte des Abgasskandals, ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie verzichten damit nicht nur auf die ihnen zustehenden Ansprüche, sondern sie spielen damit der Strategie der Hersteller manipulierter Diesel auch in die Karten. 

Diese spekulieren immer noch darauf, dass es sich lohnen wird, nur die vergleichsweise geringe Zahl (im Vergleich zur Zahl der manipulierten Fahrzeuge) der Geschädigten, die sich individuell mittels Klage wehren, angemessen zu entschädigen. 

Leider muss man davon ausgehen, dass dies jetzt sogar aufgehen könnte, denn bislang muss von einer Gesamtzahl von weniger als 100.000 Individualklagen (bei allein ca. 2,5 Mio. manipulierten EA 189 Motoren von VW) ausgegangen werden, mithin kaum 4 %. Selbst im Musterfeststellungsverfahren, das ja völlig ohne Risiko ist, haben sich nur ca. 400.000 Verbraucher angemeldet, sodass ca. 80 % der Geschädigten gar keine Ansprüche geltend machen.

Geschädigte sollten sich daher nun entscheiden, ob sie die Hersteller für ihre Verbrauchertäuschung durch die Nichtverfolgung ihrer Ansprüche auch noch honorieren wollen.

Die Aussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG bei Motoren des Typs EA 189 und EA 897 sind gut wie nie. Auf vorherige Rechtstipps kann insoweit verwiesen werden. Auch alternative Ansprüche sind möglich.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

RA Koch bearbeitet zahlreiche gerichtliche Verfahren gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim.

RA Koch ist daher auch Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für die Rhein-Main Region.

www.ig-dieselskandal.de

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

Daher kann auch in Ihrem Fall der optimale Weg für Sie gefunden werden.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.widerruf-durchsetzen.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema