Abgasskandal: Landgericht Baden-Baden verurteilt VW zu Schadensersatz / Multivan T5 mit Abgasmanipulation

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Der Multivan T5 ist das einzige Modell von VW im Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ohne verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Trotzdem hat das Landgericht Baden-Baden einem Verbraucher Schadensersatz zugesprochen. Für das Gericht war mit Urteil vom 19. Juli 2021 klar, dass VW den klagenden Verbraucher und die Behörden im Sinne von § 826 BGB sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt haben. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren geführt hat, kam das Urteil nicht überraschend. Warum sollte VW ausgerechnet beim T5 die Verbraucher nicht getäuscht haben? Die Kanzlei empfiehlt betroffenen T5-Besitzern die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Getriebe sorgt für die Manipulation der Abgasreinigung im T5

Das Rätsel im Abgasskandal von VW um den Bus T5 ist mittlerweile für eine steigende Anzahl von Gerichten gelöst. Auch für das Oberlandesgericht Köln war kürzlich klar: Natürlich manipuliert die Motorsteuerung im T5 mit dem Skandalmotor EA189 auch die Abgasreinigung (Az.: I-25 U 91/20). Auch das Landgericht Baden-Baden schließt sich der neuen Rechtsprechung an. Hier die wichtigsten Eckdaten zum T5-Urteil:

  • Der Kläger hatte den VW-T5 Multivan 2.0 TDI im Januar 2014 für 38.680 Euro neu erworben und war damit über 100.000 Kilometer gefahren. Im August 2020 reichte der Verbraucher Klage gegen VW ein.

  • Nach Ansicht des Landgerichts Baden-Baden ist im Modell T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen. Das Automatikgetriebe besitzt zwei Modi. Das dynamische Schaltprogramm DSP kommt im normalen Straßenbetrieb zum Einsatz. Dann gibt es noch die „Warmlauffunktion“ (WU-Modus), die nur auf dem Prüfstand zum Einsatz kommt. Dieses Programm führt dazu, dass auf dem Prüfstand die gesetzlichen Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Im DSP-Modus wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit gefährdet. Das Gericht wertete den Warmlaufmodus als unzulässige Abschalteinrichtung.
  • Obwohl das Fahrzeug mit einem EA189-Motor versehen war, erließ dass KBA zum T5 nur einen Rückruf, in dem es um „Konformitätsabweichungen“ und nicht um Abgasmanipulation ging. Die Behörde hatte wohl der VW AG die krude Argumentation abgenommen, dass eine Abschalteinrichtung zwar verbaut worden, aber nicht zum Einsatz gekommen ist. Doch damit ist nun Schluss. Den Argumenten der VW-Anwälte, schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von knapp 23.073,08 Euro Schadensersatz.

  • Bei der Rückabwicklung muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Das Gericht setzte dabei eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometer an.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher allen Eigentümern des Modells T5 zu einer Klage gegen VW. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
  • Interessant an dem Urteil ist auch der Zusammenhang mit dem Skandal um Benzinmotoren. VW verwendet bei Benzinmotoren auch Getriebe mit unterschiedlichen Schaltmodi. Hier geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass auch an Benzinmotoren massiv manipuliert wird, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren (Az.: 4 O 159/17) der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist. Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Der nächste Abgasskandal zeichnet sich hier ab.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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