Abgasskandal: Rückabwicklung des Kaufvertrags ohne Nutzungsentschädigung

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Das Landgericht Augsburg fährt im Dieselskandal eine ganz klare Linie. Es hält VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig und spricht dem Autobauer auch den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab.

Schon im November 2018 hatte das LG Augsburg entschieden, dass Volkswagen einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 021 O 4310/16). Diese Rechtsprechung hat das Gericht mit Urteil vom 05. Dezember 2018 untermauert (Az.: 021 O 3267/17).

Wenn ein Autohersteller zur Beeinflussung der Abgaswerte nach der Abgasnorm Euro 5 in einer Vielzahl von Fällen zur Umsatz- und Gewinnsteigerung eine Manipulationssoftware einsetzt, erhalte der Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug und der Hersteller habe sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB gehandelt. Dies habe zur Folge, dass sich der Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen müsse, stellte das LG Augsburg klar.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2010 einen VW Golf 1,6 Liter TDI gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass bei dem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert worden waren, verlangte er 2017 die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

VW habe in einer Vielzahl von Fällen zur Umsatz- und Gewinnsteigerung die Abgaswerte manipuliert. Dieses Vorgehen sei sittenwidrig. Der Kläger habe dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erlitten und habe eine Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nach § 826 BGB, entschied das LG Augsburg. Der Kläger müsse sich zudem auch keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Dies würde zu einer unangemessenen und damit treuwidrigen Entlastung des deliktisch handelnden Schädigers führen, betonte das Gericht.

„Nach Ansicht des Gerichts würde dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung widersprochen, wenn VW die Käufer erst durch die Abgasmanipulationen schädige und anschließend noch einen Nutzungsersatz verlangen könnte. Die Argumentation ist nachvollziehbar. Denn es stellt sich die Frage, inwiefern der Hersteller für sein sittenwidriges Handeln überhaupt noch sanktioniert wird, wenn er das Fahrzeug zurücknimmt, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet und den Pkw anschließend weiterverkauft“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Wie das LG Augsburg haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden, dass sich VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Allerdings sprachen diese VW dennoch einen Nutzungsersatz zu. „Die Urteile zeigen aber unabhängig von einer Nutzungsentschädigung, dass sich Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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