Abgasskandal: Schadenersatz für Audi A5 mit Dieselmotor EA 288

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A5 durchgesetzt. In dem Audi ist zwar schon der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut. Doch auch in dem Nachfolgemodell komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, entschied das Landgericht Stuttgart und sprach dem Kläger mit Urteil vom 13. Januar 2022 Schadenersatz zu (Az.: 20 O 401/21).

Die Klägerin hatte den Audi A5 Sportback im Februar 2021 mit einer Laufleistung von 45.000 Kilometer als Gebrauchtwagen zum Preis von knapp 23.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

„Als Herstellerin des Motors behauptet die Konzernmutter VW zwar, dass es beim Motor EA 288 keine Abgasmanipulationen gebe. Die Rechtsprechung sieht dies jedoch zunehmend anders und entscheidet verbraucherfreundlich – so auch das Landgericht Stuttgart“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Für den Audi A5 der Klägerin liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, sie machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Das Fahrzeug sei so programmiert, dass es den Prüfmodus des NEFZ erkenne. Ist das der Fall, werde die Abgasreinigung optimiert, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Dazu werde u.a. der SCR-Katalysator auf dem Prüfstand früher zugeschaltet und mit einer höheren Menge AdBlue betrieben. Im Normalbetrieb bei anderen Bedingungen als im Prüfzyklus finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt. Folge sei ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. Zudem verfüge die Software über eine Lenkwinkelerkennung, die Einfluss auf die Schaltpunkte der Getriebes nehme, um im Prüfmodus den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren.

Das LG Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen der Klägerin und sprach ihr Schadenersatz gemäß § 823 BGB zu. Ein Fahrzeug müsse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht nur im Prüfmodus, sondern auch unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr einhalten, machte das Gericht deutlich. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Dadurch habe die konkrete Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird und die Klägerin es nicht uneingeschränkt hätte nutzen können.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und der drohenden Folgen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen rund 18.000 Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 2.000 Euro anrechnen lassen. Damit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von knapp 21.000 Euro plus Zinsen.

Schwering Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal Schadenersatz bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. „Auch wenn VW anderes behauptet, bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



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