Abgeschleppt: Unberechtigtes Parken auf einem Carsharing-Parkplatz

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Beim Carsharing wird ein Fahrzeug mit anderen Fahrern geteilt. Hierbei ist der Carsharing-Anbieter regelmäßig Halter des Fahrzeugs. Kunden können die in der Nähe verfügbaren Fahrzeuge buchen und sie für die vereinbarte Zeit nutzen, bevor die Wagen wieder an einen Carsharing Parkplatz abgestellt werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigte sich nun mit einem Fall, in dem an einem solchen Carsharing-Parkplatz bereits ein anderes, unberechtigtes Fahrzeug stand und vom Ordnungsamt entfernt wurde. 

Elf Minuten falsch geparkt

Eine Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug für elf Minuten auf einem Carsharing Parkplatz. Das Ordnungsamt entdeckte den Verstoß und beauftragte daraufhin ein Abschleppunternehmen, um das Auto zu entfernen. Doch noch bevor dieses eintraf, war die Frau schon weggefahren. Das Ordnungsamt erließ einen Bescheid, in welchem der Fahrerin die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppdienstes in Rechnung gestellt wurden. Gegen diesen Bescheid wandte sich die Fahrerin mit einer Klage.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf wies die Klage der Falschparkerin in seinem Urteil vom 20. Februar 2024 (Az. 14 K 491/23) ab und bestätigte, dass ein auf einem Carsharing abgestellter PKW abgeschleppt werden darf. Hierbei ist die Tatsache, ob ein Carsharing-Fahrzeug tatsächlich zu der Zeit auf dem Parkplatz parken wollte, unbeachtlich. Auch die Argumente der Autofahrerin, dass sie lediglich elf Minuten geparkt hat und weitere Parkplätze frei waren, wurden vom VG verworfen. 

Abschleppen ist verhältnismäßig

Ein Fahrzeug, das auf einem Carsharing-Parkplatz steht, wird betrachtet, als wenn es in einem absoluten Halteverbot stünde, so das VG Düsseldorf. Schließlich sei die Funktion dieser Parkplätze für die entsprechenden Carsharing-Fahrer nur dann gegeben, wenn sie zu jeder Zeit von nichtberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden. Des Weiteren könne durch das Abschleppen der falsch geparkten PKW einer negative Vorbildwirkung für andere Fahrer vorgebeugt werden. Insgesamt ist das Abschleppen verhältnismäßig. 

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Foto(s): Rechtsanwaltskanzlei Laqmani

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