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Abhör-Kontroverse um WhatsApp

  • 4 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

[image]Bedenken bezüglich der Sicherheit des populären Instant-Messengers WhatsApp hat es bekanntlich bereits einige gegeben. Zu den Hauptkritikpunkten gehört weiterhin die mangelhafte Verschlüsselung der Nachrichten, die sich laut Kritikern immer noch nicht im zufriedenstellenden Bereich befindet. Auch ob und wie die persönlichen Daten der Nutzer verwertet werden, wird weiterhin kontrovers diskutiert. Und auch die neue „WhatsApp Call“-Funktion sorgt nun diesbezüglich für Schlagzeilen. Aktuell machen bei sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter und in verschiedenen Blogs Nachrichten die Runde, gemäß denen über den Messenger geführte Telefongespräche ohne Zutun des Nutzers aufgezeichnet werden.

WhatsApp – eine Erfolgsgeschichte par excellence


Der populäre Messenger, mit dem sich komfortabel Nachrichten von Smartphone zu Smartphone senden und Chats führen lassen, gehört aktuell zu den gefragtesten Apps weltweit. Mit Funktionen, die Computerfans im Grunde bereits seit fast 20 Jahren ein Begriff sind, hat der Chat-Client in der heutigen Zeit des boomenden Smartphone-Markts fraglos den richtigen Nerv getroffen. Aktuell zählt WhatsApp 800 Millionen aktive Nutzer und ein Ende des Wachstums scheint nicht in Sicht.

Verändert WhatsApp das Smartphone-Nutzungsverhalten?

Experten sprechen bereits vom Tod der SMS und vom Beginn eines neuen Online-Medienzeitalters. Denn der entscheidende Vorteil des Messengers gegenüber dem altbekannten SMS-Modell ist nicht von der Hand zu weisen: WhatsApp ist bei prinzipiell gleichem Funktionsumfang um einiges günstiger. Statt der Berechnung von einigen Cent pro SMS, wie sie immer noch in etlichen Mobilfunkverträgen üblich ist, berechnet WhatsApp für ein Abo lediglich 89 Cent pro Jahr. Der einzige Nachteil: Ohne Datenverbindung ins Internet lässt sich der Dienst nicht nutzen. Ferner verzeichnet ausgerechnet Social-Media-Klassenprimus Facebook aktuell einen Schwund von jüngeren Nutzern. Die Popularität von WhatsApp bei besagter Zielgruppe gilt dagegen als enorm hoch. Vor rund einem Jahr reagierte Facebook prompt und übernahm WhatsApp für 22 Milliarden Dollar. Der Internet-Gigant aus Menlo Park, Kalifornien rundete somit sein laut Unkenrufen „vergreisendes“ Angebot durch einen bei der Altersgruppe unter 20 ungebrochen gefragten Dienst ab.

„WhatsApp Call“ als neues Ass im Ärmel

Die Entwickler von WhatsApp schickten sich schließlich auch an, nicht nur der SMS das Leben schwer zu machen. Der altbekannten Mobilfunktelefonie sollte es gleichermaßen an den Kragen gehen. Seit Anfang April wurde auf verschiedenen mobilen Plattformen die „WhatsApp Call“-Funktion eingeführt. Sprich, nun lassen sich über die Technik der IP-Telefonie, ähnlich wie bei anderen Diensten wie „Skype“, Telefongespräche führen. Hierfür fallen nur die Kosten für die mobile Datennutzung und das WhatsApp-Abo an. In vielen Fällen ist diese Konstellation günstiger, als direkt über den Mobilfunkanbieter selbst zu telefonieren. Angesichts der hohen Nutzerzahl des Dienstes wurde vielerorts bereits mit Konsequenzen für das klassische Mobilfunkmodell gerechnet. Doch angesichts der aktuellen Kontroversen um das einst mit Spannung erwartete Feature steht dies wohl nun unter einem Fragezeichen.

Der beliebte Messenger soll mithören

Ein Twitter-Nutzer hatte gestern im internen Speicher seines Handys ein Verzeichnis mit dem Namen „WhatsApp Calls“ entdeckt und in ihm mehrere, komprimierte Audiodateien. Diese stellten sich als aufgenommene Gespräche heraus, die ohne Einwilligung des Users erstellt werden. Eine Möglichkeit, dies zu unterbinden, fand sich in den Einstellungen der App nicht, und auch in den WhatsApp-AGB war kein Hinweis auf ein solches Verhalten seitens der App feststellbar. Der Sturm der Entrüstung im Netz war demzufolge groß. Und das zu Recht. Denn bereits die Praxis des ungewollten Aufzeichnens von Gesprächen gilt als Verstoß gegen § 201 StGB im Zuge der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kann hierfür eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Somit schien sich für die erfolgsverwöhnte WhatsApp Inc. ein wahres Fiasko anzubahnen.

Nur ein vorübergehendes Schreckgespenst?

Bereits nach wenigen Stunden stellte sich jedoch heraus, dass sich nur die Version 2.15.45 des Messengers für Android-Systeme als betroffen erwies. Einer durch den Hersteller selbst veröffentlichten Stellungnahme zufolge handelte es sich hierbei um eine firmeninterne Testversion, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen war. Diese sei schließlich durch einen „Leak“, sprich durch eine ungewollte Veröffentlichung nach außen, ins Netz gelangt und von einer unbekannten Quelle zum Download angeboten worden. Alles noch einmal gutgegangen also? Doch wie ist die „Spitzel-App“ frei zugänglich ins Netz gelangt? Die nächsten Tage werden fraglos Klarheit bringen.

Besser WhatsApp-Version prüfen

Die Devise lautet also Entwarnung für alle WhatsApp-Fans – die ihre Apps aus offiziellen Quellen beziehen, versteht sich. Wir empfehlen dennoch allen Nutzern der App, ihre Versionsnummer zu überprüfen und gegebenenfalls auf die aktuellste Version zu aktualisieren. Als vorteilhaft für das Image von WhatsApp wird sich der Eklat sicherlich nicht erweisen. Das Vertrauen der Nutzer kann bekanntlich ebenso schnell verspielt werden, wie es gewonnen wurde, und auch ein Branchenprimus kann schneller fallen, als er es für möglich gehalten hätte.

(JSC)

Foto(s): ©Fotolia.com

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