Veröffentlicht von:

Ablauf der Entschuldung durch Vergleich sowie einen Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


1. Schritt: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Schulden 

Die Entschuldung mithilfe eines Vergleichs oder eines Insolvenzverfahrens setzt zunächst voraus, dass wir uns mit Ihnen gemeinsam einen Überblick über Ihre Schuldensituation verschaffen. Dazu laden wir Sie zuerst zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ein. Zunächst arbeiten wir auf einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern hin. Dies entspricht unserem Prinzip Vergleich vor Insolvenz. Denn auch der Gesetzgeber sieht grundsätzlich vor, dass vor einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gescheiterte Verhandlung über einen Vergleich mit den Gläubigern vorausgegangen ist. Dies müsste von einer geeigneten Person oder Stelle, wozu Andre Kraus als Fachanwalt für Insolvenzrecht von der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei gehört, durch eine Bescheinigung gemäß § 305 InsO bestätigt sein.

2. Schritt: Wir analysieren Höhe und Art der Schulden und ermitteln Ihre Gläubiger

Auf Basis unseres kostenlosen Erstberatungsgesprächs beginnen wir damit Ihre Gläubiger sowie Höhe und Art der Schulden zu ermitteln. Erfahrungsgemäß verlieren Schuldner aufgrund der Vielzahl von Briefen und im Laufe der Zeit den Überblick. Hier setzt unsere Arbeit für Sie an: Wir stellen Anfragen bei der SCHUFA, dem ICD Infoscore, dem Schuldnerverzeichnis und bei Ihren Gläubigern. Hierdurch kann auch mit Blick auf ein eventuelles Insolvenzverfahren vermieden werden, einen Gläubiger zu vergessen. Denn vergessene Gläubiger können die Entschuldung gefährden.  

3. Schritt: Wir überzeugen Ihre Gläubiger von einem Vergleich

Nachdem wir Ihre Gläubiger bestimmt haben und die Art und die Höhe der Schulden feststeht, können wir Ihren Gläubigern einen Vergleichsangebot unterbreiten. Hier kommt es darauf an, den Gläubigern klarzumachen, dass diese mit einem Vergleich besser dastehen, als wenn Sie in ein Insolvenzverfahren gehen. Denn in einem Insolvenzverfahren erhalten Gläubiger im Schnitt nur eine Quote von unter 4 Prozent ihrer Gesamtforderung befriedigt. Je nach Einzelfall bieten wir nach Abstimmung mit Ihnen den Gläubigern eine Quote zwischen 20 bis 30 Prozent an. Ein professionell aufbereitetes Vergleichsangebot ist umso wichtiger, je mehr Ihrer Schulden von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht erfasst würden. Z.B. Schulden aus einer unerlaubten Handlung blieben auch nach einer Insolvenzverfahren gegen Sie durchsetzbar. Hier kann der Vergleich abhelfen, indem die Gläubiger auf einen Teil Ihrer Forderungen verzichten.

4. Schritt: Vergleich erfolglos

Ist es so, dass Sie Ihren Gläubigern mangels finanzieller Ressourcen oder fehlendem Geldgeber keine erfolgsversprechende Quote anbieten können oder lehnen die Gläubiger das Angebot ab, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO hierüber aus. Dies ist Voraussetzung für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

5. Schritt: Wir bereiten alles für Ihre Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren vor

Ist der Vergleich gescheitert, bereiten wir für Sie alles Notwendige für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Wir nehmen für Sie die Antragstellung vor und begleiten Sie im Eröffnungsstadium des Insolvenzverfahrens. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen bei der Antragstellung keine Fehler passieren können, die am Ende des Verfahrens zur Versagung der Restschuldbefreiung führen könnten.

Sie können sofort Ihren finanziellen Neustart beginnen, indem Sie unsere kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 nutzen, uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schreiben oder unser Online-Formular nutzen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andre Kraus

Beiträge zum Thema