Abmahnkanzlei muss Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße/angeblichen Filesharings zurücknehmen

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Es lohnt sich, Abmahnschreiben prüfen zu lassen und sich dagegen mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.

Statt Forderungen im vierstelligen Bereich gerichtlich durchsetzen zu können, müssen immer mehr Abmahnkanzleien den Rückzug antreten. So musste nun der einschlägig bekannt Abmahnanwalt Bernd Rudolph auf Intervention durch das Büro des Verfassers seine Klage gegen einen angeblichen Rechteverletzer zurücknehmen, AG Hamburg, Az. 31c C 311/13.

Ein entsprechender Kostenantrag wird für unseren Mandanten gestellt werden mit der Folge, dass die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat – auch die Kosten der diesseitigen anwaltlichen Vertretung. Hierdurch gelingt die vollständige kostenneutrale Abwehr der gegnerischen Forderungen ohne finanzielle Einbußen.

Ein ähnliches Schicksal kann auch die anderen im Jahr 2014 eingereichten Klagen verschiedener Abmahnkanzleien, in denen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2009 eingeklagt wurden, ereilen. Sie müssen die Forderungen der Gegner nur entsprechend prüfen lassen.

Vorliegend geht es konkret um angebliche Urheberrechte der KSM GmbH aus 65205 Wiesbaden, die ihre Forderungen teilweise von der Kanzlei BaumgartenBrandt im eigenen Namen oder als Inkassoforderung als abgetretenes Recht von der Firma Condor Inkasso aus 67059 Ludwigshafen verfolgen lässt.

Wenn der Ihnen angelastete angebliche Verstoß aus dem Jahr 2009 stammt, sollten Sie keinerlei Zahlungen leisten und zunächst einen Rechtsbeistand zurate ziehen. Oftmals sind diese Forderungen verjährt, wobei immer auch Mahnbescheide zum Zwecke der Verjährungshemmung beantragt wurden.

Hier muss man dann genau prüfen, ob eine Hemmung der Verjährung möglicherweise eine sonst längst eingetretene Verjährung unterbindet.

Damit Sie in einem Klageverfahren nicht am Ende unterliegen und auf allen Kosten sitzen bleiben oder unter Umständen auf angebliche Forderungen Zahlungen leisten, die bereits verjährt sind, kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen bei der Einschätzung helfen und Sie gegenüber den Abmahnkanzleien oder Inkassounternehmen effektiv vertreten.

Über diesen Sachverhalt informiert Sie unser auf dem Gebiet des Internet- und Urheberrechts spezialisierter Rechtsanwalt Dirk Witteck. Besuchen Sie den Autor auch bei XING oder Facebook.


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