Abmahnung bei Impressumsverstößen

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Zurzeit erreichen uns Anfragen von Mandanten, die vermehrt Abmahnungen wegen Impressumsverstößen auf ihrer Internetseite bekommen. In einem neuen Fall geht es um die Abmahnung der Kanzlei Göktekin & Aygar.

Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen Einzelfall. Auch in der Vergangenheit haben uns vermehrt Anfragen zu diesem Thema erreicht.

Was sind die Voraussetzungen für ein sicheres Impressum?

Auffällig ist, dass viele Menschen nicht genau wissen, wie ein abmahnsicheres Impressum auszusehen hat. Welche Angaben müssen im Impressum angegeben werden? Wann brauche ich überhaupt ein Impressum? Was sind die Konsequenzen, wenn ich falsche Angaben im Impressum habe?

Häufig erreichen uns Fälle, in denen die Betroffenen davon ausgegangen sind, dass sie mit ihren Verkäufen lediglich privat gehandelt haben. Dabei sind die Übergänge zwischen Verbraucher und Unternehmer, insbesondere auf Plattformen wie eBay, immer enger und unübersichtlicher. Sie haben eine Abmahnung aufgrund eines Impressumsverstoßes bekommen? Ignorieren Sie diese keinesfalls und bitten Sie einen Spezialisten darum, die Abmahnung anzuschauen und möglicherweise zu modifizieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Es sollte daher insbesondere bei Zweifeln, ob ein Impressum nötig ist und wie ein Impressum auszusehen hat, ein rechtlicher Rat eingeholt werden, um etwaigen Kosten für Rechtsverletzungen vorzubeugen. Diese können sich bei falschen Angaben auf mehrere tausend Euro belaufen.

Was soll ich tun, wenn ich ein abmahnsicheres Impressum haben möchte?

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kennen uns bestens mit Impressumsangaben und allem, was dazugehört, aus. Wir helfen Ihnen gerne, ein abmahnsicheres Impressum zu erstellen und alle wichtigen Zusatzinformationen wie Online-Streitbeilegung und Widerrufsbelehrungen anzugeben.

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich und holen Sie sich Ihren fachmännischen Rat bei der Media Kanzlei!



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