Abmahnung - Constantin Film Verleih GmbH - Die Drei Musketiere
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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahngen wegen der illegalen Verbreitung des Filmwerks
Die Drei Musketiere
aus. Der Film lief im Sommer 2011 in den deutschen Kinos und ist mittlerweile als DVD erhältlich.
Den betroffenen Anschlussinhaberin wird vorgeworfen diesen Film über sog. P2P-Tauschbörsen (auch Filesharing- Tauschbörsen genannt) wie etwa eDonkey, BitTorrent, Limewire usw. zum Herunterladen angeboten zu haben.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München fordern von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz in Höhe von 956,00 EUR.
Achtung! Die Constantin Film Verleih GmbH mahnt auch die illegale Verbreitung weiterer Filme ab! So unter anderem
- Wir sind die Nacht
- Wickie und die starken Männer
- Zeiten ändern Dich
- Shootout - Keine Gnade
Sie wissen nicht wie Sie auf diese Abmahnung reagieren sollen?
Zunächst gilt! Lassen Sie keine Fristen verstreichen
Unterzeichnen Sie nicht voreilig die mitgeschickte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall nur abgeänderter Form abgegeben werden, wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt in Frage kommt. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt!
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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