Abmahnung Culcha Candela - Monsta - Nümann + Lang RAe iAd. Styleheads Gesellschaft für Entertainment

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Die Berliner Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH lässt im März 2010 durch die Karlsruher Anwaltskanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an dem neuen Musikwerk der Interpretengruppe Culcha Candela - Monsta Abmahnungen versenden. Der Tonträger wurde am 23.10.2009 hierzulande veröffentlicht.

In den jüngsten Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 450,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, sowie auch keine unbesonnene Annahme des anliegenden Vergleichsangebots.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder rechtsanwaltskanzlei-warai.de/blog.

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