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Abmahnung der Apple Inc. durch die Lubberger Lehment Rechtsanwälte

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Einer unserer Mandanten wurde kürzlich von den Lubberger Lehment Rechtsanwälten im Auftrag der bekannten Firma Apple Inc. aus Cupertino, California, USA abgemahnt. In der Abmahnung geht es um eine vermeintliche Markenrechtsverletzung.

Das Hauptzollamt Köln – Zollamt Flughafen Köln/Bonn – hatte eine angeblich an unsere Mandantin adressierte Sendung abgefangen, die am Flughafen Köln/Bonn eingetroffen sein soll. Hierin enthalten seien über 1.000 Akkus zur Verwendung als Ersatzteil für die Apple-Produkte „MacBook“ (Laptop) und „iPhone“ (Smartphone). 

Bei den Akkus handele es sich allerdings nicht um Apple-Originalware. Vielmehr seien diese nicht von Apple oder im Auftrag von Apple hergestellten Akkus aber mit den Begriffen „Apple“ oder „Designed by Apple in California“ versehen gewesen. Bei den Begriffen 

  • „Apple“ und
  • „Designed by Apple in California“

handele es sich aber um markenrechtlich geschützte Bezeichnungen der Firma Apple, die als Unionsmarke eingetragen seien. Die Einfuhr der mit den Markenzeichen versehenen Akkus stelle daher eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 2 (a) und (c), Abs. 3 (a) und (c) UMV dar. 

Geltend gemachte Ansprüche

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung machen die Lubberger Lehment Rechtsanwälte im Auftrag von Apple folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Vernichtungs- und Rückrufanspruch
  • Schadensersatzanspruch

Unsere Mandantschaft wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem sich der Unterzeichner dazu verpflichten würde, die angeblich markenrechtswidrigen Handlungen in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. 

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Muster-Unterlassungserklärung beigefügt, bei der im Falle eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe an Apple i. H. v. 5.500,00 € gezahlt werden müsste. Unser Mandant wird weiterhin dazu aufgefordert, Auskunft über die Herkunft der Akkus und etwaige Käufer zu erteilen. Außerdem soll er der Vernichtung der Akkus zustimmen. 

Ein konkreter Schadensersatzbetrag, der sowohl regulären Schadensersatz für Apple, als auch die Kostenerstattung für die anwaltliche Abmahnung enthalten könnte, wird noch nicht geltend gemacht.

Abmahnung erhalten – was nun?

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz u. a. auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir haben folgende wichtige Tipps für Sie im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung:

  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht, denn diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. 
  • Ignorieren Sie die Abmahnung bitte nicht. Der Gegenseite stünden ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie zu.
  • Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt, um weiteren Schaden abzuwenden und die Angelegenheit rechtssicher beizulegen.

Weitere wichtige Reaktionstipps erläutert Ihnen Fachanwalt Jan B. Heidicker in unserem Ratgebervideo zum Thema Abmahnungen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt

Bei Erhalt einer Abmahnung ist es noch nicht zu spät. Wichtig ist jedoch, dass eine Abmahnung vor einer wie auch immer gearteten Reaktion immer zunächst unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden sollte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. 

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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