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Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.

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Der AGW e.V. (vollständiger Vereinsname: Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) spricht Abmahnungen wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen gegenüber Immobilienunternehmen aus.

Der Hintergrund der Vorwürfe sind die Angebotstätigkeiten auf Internetplattformen wie

www.immobilienscout24.de

www.immonet.de

www.immowelt.de

Nach § 5 TMG ist ein Dienstanbieter dazu verpflichtet, ein vollständiges und korrektes Impressum vorzuhalten:

  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten 2.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vorsieht. Weiterhin wird die Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 152,32 Euro verlangt.

ACHTUNG!

Es werden immer wieder sehr hohe Vertragsstrafen verhängt.

Lassen Sie Ihre Internetauftritte fachkundig auf Rechtssicherheit überprüfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die gerügten Verstöße auf allen Plattformen abgestellt werden. Ein kleiner Fehler kann bereits mehrere tausend Euro kosten!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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