Abmahnung der Cartier International AG wegen „The Love Bracelet“ durch Norton Rose Fulbrigh LLP
- 1 Minuten Lesezeit
Die Cartier International AG mahnt – vertreten durch die Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP Rechtsanwälte – wegen Urheberrechten an „The Love Bracelet“ (Armreif) ab.
Zum Hintergrund
Die Cartier International AG ist weltweit für Ihre Schmuckkollektionen bekannt. Die Schmuckfirma ist u. a. Inhaberin der Urheberrechte an dem Armreif des Modells “Love”/”The Love Bracelet”, welches 1969 von Aldo Cipullo entworfen worden sein soll. Bereits viele bekannte Starts, wie Liz Taylor, Sophia Loren etc. wurden mit diesem Armband gesichtet.
Nunmehr verschicken die Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP für Cartier Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Ein Schmuckhändler soll eine Kopie/ein Plagiat des Armreifs angeboten haben. Der Vertrieb dieser Kopie würde die Rechte der Cartier International AG gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1, 2; 119 MarkenG sowie Art. 19 (1), 10 (1) der VO 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) verletzen.
Es wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt (Vertragsstrafe 12.500,- Euro), Auskunft und Vernichtung der Ware. Doch damit nicht genug: Es wird zudem die Zahlung der Anwaltsgebühren und Sachverhaltsermittlungskosten verlangt.
Unser Rat
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. Ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Unterzeichnen Sie hingegen keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Artikel teilen: