Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte im Auftrag des Fotografen Will Austin aus Texas

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Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte im Auftrag des Fotografen Will Austin aus Texas


Uns wurde eine  Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte im Auftrag des Fotografen Will Austin aus Washington vorgelegt.

Wir haben in der Vergangenheit schon über Abmahnungen der F200 ASG Rechtsanwälte im Auftrag von Fotografen berichtet (nachzulesen hier).


I. Gegenstand der Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte und des Fotografen Will Austin

Die Abmahnung wurde im Namen des Fotografen Will Austin aus Washington USA ausgesprochen. Will Austin soll als professioneller Fotograf für verschiedene Auftraggeber und Zeitschriften und Magazine arbeiten. Will Austin soll unter anderem im Bereich Immobilien, Sport, Landschaft und Natur als proffessioneller Fotograf tätig sein. Will Austin unterhält eine Webseite unter der URL https://willaustin.com/

In der Abmahnung wird behauptet, Will Austin sei der Urheber einiger Fotografien, deren rechtswidrige Nutzung Gegenstand der Abmahnung sei. Behauptet wird, die Nutzungsrechte würden bei Herrn Will Austin liegen und die Bilder seien ohne Einwilligung von Herrn Will Austin veröffentlicht worden. Worden. Außerdem sei Herr Will Austin nicht als Urheber der Bilder genannt worden.


II. Forderung der Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte und des Fotografen Will Austin

Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-. Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Konkret wird folgendes gefordert:

  1. Der Empfänger    der Abmahnung wir zur Abgabe einer strafbewehrten    Unterlassungserklärung aufgefordert. Dabei wird eine feste    Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro für jede Zuwiderhandlung.
  2. Der Empfänger der Abmahnung soll die entsprechenden Bilder unverzüglich    entfernen.
  3. Der Empfänger der Abmahnung soll Aukunft erteilen.
  4. Der Empfänger soll Aus einem Gegenstandswert von 33.000 Euro die    Rechtsverfolgungskosten zahlen und zwar in Höhe von 1.366,80 Euro    (netto). Bei angeblich drei genutzten Bildern wird daher ein Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro je Bild für den Unterlassungsanspruch festgesetzt.
  5. Der Empfänger der Abmahnung soll einen Schadenersatz in Höhe von 500, - Euro je    Fotografie wegen behaupteter entgangener Honorare und einen    Verletzerzuschlag in Höhe weiterer 100 % auf das behauptete entgangener Honorar, mithin insgesamt 1000, - Euro je Bild bezahlen.


III. Fake-Abmahnung und Betrugsversuch durch Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte und des Fotografen Will Austin?

Wenn Sie eine Abmahnung der  Kanzlei F200 ASG Rechtsanwälte und Will Austin erhalten haben, nehmen Sie die Abmahnung dringend ernst. Es handelt sich bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Regelfall um keinen Betrug. 

Wird eine Abmahnung ignoriert, kann das zu erheblichen Zusatzkosten und Schäden führen.


IV. Was ist zu tun, bei einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Kanzlei F200 ASG Rechtsanwälte und Will Austin?


Wenn Sie eine Abmahnung der  Kanzlei F200 ASG Rechtsanwälte und Will Austin erhalten haben, raten wir folgendes:


Bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei F200 ASG Rechtsanwälte im Auftrag des Fotografen Will Austin wenden Sie sich an uns. Leisten Sie auf keinen Fall voreilig eine Zahlung, bevor die geltend gemachten Ansprüche genau geprüft wurden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Unterzeichnen Sie keinesfalls eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ohne vorher einen Anwalt den Inhalt prüfen zu lassen. Verpflichtungen in Unterlassungserklärungen können über das vorgeworfene Verhalten hinausgehen. In einer Verpflichtungserklärung wird oft der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten und ein festgelegter Schadenersatz versprochen. Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlagen ohne vorherige Prüfung, sind Sie vertraglich gebunden. Die nachträgliche Überprüfung der behaupteten Ansprüche ist dann überflüssig und es besteht ein Vertrag, aus dem Sie sich nur in seltenen Fällen lösen können. 
  2. Leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt.
  3. Leisten Sie unter keinen Umständen falschen Auskünfte.
  4. Verpassen Sie keine gesetzten Fristen. Eine kurze Frist ist kein Indiz für einen Betrug. Bei    Urheberrechtsverletzungen werden im Regelfall kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Wird eine Frist verpasst, drohen erhebliche Nachteile. Im Regelfall wird nach Fristablauf eine gerichtliche Einstweilige Verfügung beantragt. Das Verfahren löst weitere erhebliche Kosten aus. Zahlungsansprüche werden in der Regel mit einer Klage oder per Mahnbescheid geltend gemacht, was zusätzliche Kosten auslöst.
  5. Viele Abmahnungen sind unwirksam. Liegt eine unwirksame Abmahnung vor, kann der Abgemahnte die Abmahnung zurückweisen lassen. Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte in bestimmten Fällen Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
  6. Es macht immer Sinn, eine Abmahnung zunächst auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen zu lassen und nicht voreilig Zahlungen zu leisten.


Noch Fragen? Schreiben Sie mir gleich hier eine Nachricht. Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der F200 ASG Rechtsanwälte und des Fotografen Will Austin aus Washington erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne.

Foto(s): Oliver Eiben


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