Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich & Partner Rechtsanwälte

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Abmahnung der Heinrich & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Fatboy the Original B.V. wegen Verstoßes gegen das Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Die Kanzlei Heinrich & Partner Rechtsanwälte vertritt die Interessen der Fatboy the Original B.V. Im Auftrag seiner Mandantin verschickte Rechtsanwalt C. Schröder (für die Kanzlei Heinrich & Partner Rechtsanwälte) nun eine Abmahnung, welche sich gegen den Vertrieb eines Plagiates einer Fatboy-Lampe richtet.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe ein Plagiat einer Fatboy-Lampe sowohl unter der Verwendung des Wortes „Fatboy“ als auch des Fatboy-Logos vertrieben. Des Weiteren würde die Marke auch im Rahmen von Formulierungen wie „Stil Fatboy“ oder „Fatboy Stil“ verwendet werden. Es läge somit sowohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht als auch gegen das Markenrecht vor. Ebenfalls läge eine wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung vor.

Der Rechtsanwalt fordert die Beendigung der Rechtsverletzung, da diese eine Wiederholungsgefahr begründe. Um diese Wiederholungsgefahr auszuräumen, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, wobei eine Mustererklärung der Abmahnung beiliegt. Des Weiteren wird von dem Abgemahnten eine Auskunft über Art und Umfang des Vertriebs der Plagiate gefordert. Letztendlich werden für die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandwerts von 100.000,00 € angesetzt, sowie darauf hingewiesen, dass ebenfalls Abmahnkosten entstehen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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