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Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt)

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Rahmen eines neuen Mandates liegt mir eine neuerliche Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Bearbeitung vor.

Die Abmahnung vom 30.06.2022 gibt Aufschluss, darüber, dass die iOcean UG im Produktbereich Sportschuhe und Sneaker tätig sei und entsprechende Produkte über den eigenen Onlineshop unter https://schuh-werk24.de vertreibe.

Die iOcean UG lässt in der Abmahnung vortragen, dass diese festgestellt habe, dass die Adressatin der Abmahnung über die Handelsplattform ebay gleichartige Produkte anbiete. Das Handeln über einen privaten Account, sei jedoch nicht mehr von einem Handeln als Privatverkäuferin gedeckt.

Der Vorwurf lautet:

  • Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer

Nach Auffassung der iOcean UG übersteigt das Handeln meiner Mandantin über ebay das private Maß. Demnach sei ein unlauteres Handeln gegeben.

Privat vs. Gewerbliches Handeln

Die Beantwortung der Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln im Sinne des Wettbewerbsrechtes vorliegt, hängt von einer Gesamtschau folgender Aspekte ab:

  • Produktkategorie
  • Anzahl der Verkaufsangebote
  • Neu- oder Gebrauchtwaren
  • Zugehörigkeit bzw. Zeitraum der Verkäufe
  • Anzahl der Bewertungen

Die iOcean UG lässt folgendes Einigungsangebot unter Fristsetzung unterbreiten:

  • Einstellung des Handels in gewerblichem Umfang
  • Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von von 500,00€
  • Zahlung von Testkauf- Dokumentationskosten in Höhe von 250,00€

Für den Fall, dass das Angebot nicht fristgemäß angenommen wird, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.798,69€ (Streitwert 30.000,00€) gefordert.

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