Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen / Tommy Hilfiger erhalten?

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Kürzlich erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Namen der Tommy Hilfiger Europe B.V. Gerügt wird darin ein Verstoß des Adressaten gegen Markenrechte. Abmahnungen dieser Art seitens der Tommy Hilfiger B.V. waren auch in der Vergangenheit keine Seltenheit. 

Wir vertreten viele Mandanten, die eine Abmahnung von der Tommy Hilfiger Europe B.V. erhalten haben und bieten Betroffenen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Übersende Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax und wir melden uns umgehend bei Ihnen. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen? 

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der Verwendung der Wortmarke und Wortbildmarke „Tommy Hilfiger“ auf Kleidungsstücken, die nicht von der Tommy Hilfiger Europe B.V. stammen. Der Adressat der Abmahnung soll diese Waren über einen Online-Handel zum Verkauf angeboten haben. 

Zum Beweis wird von Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen ein Testkauf betroffener Produkte angeführt. Dabei wollen die Kollegen anhand einer Vielzahl von Merkmalen festgestellt haben, dass es sich bei den in den Verkehr gebrachten Textilien um Plagiate handelt. Um Fälschungen zu vermeiden, werden solche Merkmale grundsätzlich nicht veröffentlicht. Die Kanzlei hat aber angegeben, dass u. a. die Gestaltung des Nackenlabels nicht der eines Originals entsprochen hat.

Der Verkauf dieser gefälschten Kleidungsstücke mit dem Kennzeichen „Tommy Hilfiger“ durch den abgemahnten Händler stelle damit einen Verstoß gegen die Markenrechte der Tommy Hilfiger Europe B.V. dar. 

Welche Forderungen stellt Tommy Hilfiger Europe B.V. an den Abgemahnten?

Die Forderungen der Tommy Hilfiger Europe B.V. sind u. a. gerichtet auf

  • die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens
  • Auskunft und Rechnungslegung (näher konkretisiert)
  • Herausgabe der abgemahnten Ware
  • Schadenersatz (noch nicht beziffert/abhängig von der Auskunft)
  • Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 200.000,00 EUR

Welche Reaktion auf ein solches Abmahnschreiben wird empfohlen?

Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall voreilig unterzeichnet werden. Zuvor sollten Sie durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz abklären lassen, ob die Vorwürfe in der Abmahnung überhaupt begründet sind. Eine solche Abmahnung ist aufgrund der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche und der 30-jährigen strafbewehrten Bindung im Falle der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nicht zu unterschätzen. 

Auch ist davon abzuraten, in eigener Initiative die Gegenseite zu kontaktieren. Ein solches Gespräch zeichnet sich durch eine sehr unterschiedliche Machtverteilung aus. Was der Abgemahnte dann von sich gibt, kann in einem möglicherweise folgenden gerichtlichen Prozess gegen ihn verwendet werden. 

Allerdings ist es auch keine Alternative, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die angegebene Frist sollte durchaus ernst genommen und eingehalten werden. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnungen berichtet und kennen den Gegner:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-markenrecht-tommy-hilfiger-dr-eikelau-masberg-kollegen_081634.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/weitere-abmahnungen-der-tommy-hilfiger-europe-b-v-kostenlose-ersteinschaetzung/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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