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Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für die Fa. Image Professionals GmbH

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Erneut liegen mir zwei Abmahnungen der Münchner Rechtsanwälte Frommer Legal im Auftrag der nach eigenen Angaben renommierten und international tätigen Bildagentur Image Professionals GmbH – ebenfalls aus München – vor. Abgemahnt wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial aufgrund der Nutzung von Fotografien auf Internetseiten von kleinen Unternehmen wie Fitness-Coaches oder Physiotherapeuten. Angegeben wird, dass die Nutzung widerrechtlich sei, weil keine Nutzungserlaubnis (Lizenz) vorliege. Deshalb liege eine unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachungen des Bildmaterials vor. Zu beachten ist, dass Frommer Legal Abmahnungen auch für die amerikanische AUGUST Image LLC ausspricht.

Von Image Professionals GmbH geltend gemachte Ansprüche

Die Bildagentur fordert vom Nutzer die künftige Unterlassung der behaupteten Urheberrechtsverletzung, die Zahlung von Schadensersatz im Wege der sog. Lizenzanalogie bzw. nach den MFM-Tarifen sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Insgesamt belaufen sich die Geldforderungen im vorliegenden Fall bei deutlich über 2.500,00 €. In einigen Fällen wird auch im Rahmen der Abmahnung noch kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, aber im Wege der Auskunftserteilung Angaben über die Nutzung des Fotos gefordert; anschließend wird dann die Höhe des Schadensersatzes berechnet.

Wie ist auf ein solches Abmahnschreiben zu reagieren?

Zunächst sind die gesetzten Fristen in jedem Fall einzuhalten, um z.B. ein gerichtliches Eilverfahren (einstweilige Verfügung) zu vermeiden.

Alle Ansprüche sind zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Aktivlegitimation der Image Professionals GmbH, d.h. die Frage, ob die Bildagentur, welche ja nicht selbst Urheberin der streitgegenständlichen Fotos ist, überhaupt Rechte an den Fotos geltend machen kann. Fraglich kann im Einzelfall auch sein, ob die Nutzung überhaupt widerrechtlich ist. Auch die Höhe der geltend gemachten Geldforderungen ist zu prüfen. Die angebotene Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall abgegeben werden. Die Unterlassungserklärung ist zu modifizieren, insbesondere sollte kein Schuldeingeständnis abgegeben werden.

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