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Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin im Auftrage der MG Premium Ltd. (Erotikfilm)

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Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der IPPC LAW vom 16.12.2020 vor. Die Abmahnung wurde im Auftrage der MG Premium Ltd. ausgesprochen. Die MG Premium Ltd. gibt an über die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Erotikfilmwerk 

Stay Away From My Brother

zu verfügen. Der Hintergrund der Abmahnung betrifft das sogenannte Filesharing über Internettauschbörsen. Konkret wird das Hochladen über die Internettauschbörse bittorrent gerügt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz 
  • Anwaltskosten

Vergleichsvorschlag: Dem Adressaten der Abmahnung „großzügig“ angeboten die Angelegenheit durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 962,39€ zu beenden. Lassen Sie sich hiervon nicht blenden!

Ratschlag:

Ich rate dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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