Abmahnung der Kanzlei JUSLEGAL für die Firma LITENO erhalten?

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Momentan liegt auf unserem Tisch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Firma LITENO, Inhaberin Frau Simone Kowalski, aus Düsseldorf. 

Der Geschäftsführer der JUSLEGAL Rechtsanwalts-GmbH, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, ist uns bereits bekannt aus zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Diese hat er allerdings unter dem Kanzleinamen JUSDIREKT geführt. Von dieser Kanzlei wurden auch immer Abmahnungen versendet. 

Zwischen den Firmen JUSDIREKT und JUSLEGAL besteht grundsätzlich Ähnlichkeit, es ist aber unklar, warum Herr Dr. Scheffler nun unter neuem Namen auftritt. 

Was wirft JUSLEGAL für LITENO dem Abgemahnten vor?

JUSLEGAL wirft dem Abgemahnten im Namen von LITENO ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten vor. Gegenstand ist das Anbieten von Waren gegenüber Verbrauchern ohne Hinweis auf die sog. OS-Plattform mittels eines Links. Eine Verpflichtung dazu ist Art 14 Abs. 1 der EU-VO 524/2013 zu entnehmen:

In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. (…)

Von der Rechtsprechung werden an den „Link“ die Anforderungen gestellt, dass dieser ausführbar und anklickbar sein muss. Die Angabe einer reinen Internetadresse ist daher nicht ausreichend (bspw. OLG Hamm, OLG München).

Welche Forderungen macht die Kanzlei JUSLEGAL für die Firma LITENO und Frau Simone Kowalski geltend?

Der Abmahnung ist als Muster eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung beigefügt, deren Unterzeichnung gefordert wird. JUSLEGAL fordert weiterhin die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.

Wie ist auf eine Abmahnung der Kanzlei JUSLEGAL zu reagieren?

Zunächst sollten vor allem die gesetzten Fristen nicht verstrichen lassen werden, da sonst Konsequenzen drohen. Ebenfalls ist davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen. Auch wegen der strafbewehrten Bindung dieser Verfügung und möglicher hoher Vertragsstrafen sollte vorher eine Prüfung der angegebenen Gründe durch einen Fachanwalt erfolgen. In einem beratenden Gespräch kann dann auch über weitere Schritte entschieden werden. Entschließt der Mandant sich gemeinsam mit seinem Anwalt dazu, die Unterlassungserklärung abzugeben, wäre das beigefügte Muster jedenfalls zu modifizieren. 

Auch wenn eine Abmahnung nicht immer rechtmäßig sein muss, zeigt diese doch, dass der abgemahnte Händler mit seiner Internet-Plattform nicht auf dem neuesten rechtlichen Stand ist. Die Kanzlei JUSLEGAL bzw. vorher JUSDIREKT und die Firma LITENO mahnen nicht willkürlich Verstöße ab, was Hinweis für hinreichende Gründe ist. Daher sollte eine solche konkrete Abmahnung Anlass für die fachmännische Kontrolle der Rechtssicherheit der eigenen Verkaufsplattform bieten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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