Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte wegen Computerspiel-Download

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Filesharing: Kanzlei .rka mahnt wegen Computerspiele-Downloads von „Dying Light“, „Kingdom Come Deliverance“ und „Metro Exodus“ ab

Die Kanzlei .rka geht derzeit vermehrt gegen Filesharing-Fälle bezüglich der drei Computerspiele „Dying Light“ „Kingdom Come Deliverance“ und „Metro Exodus“ vor. 

Der Vorwurf

Den Betroffenen wird durch die Kanzlei .rka ein rechtswidriger Download bzw. das rechtswidrige Anbieten der Computerspiele vorgeworfen (Filesharing). 

Die Kanzlie .rka ist eine durchaus bekannte Abmahnkanzlei, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstöße durch (vermeintlich) illegales Filesharing im Namen der Computerspieleindustrie spezialisiert hat.

Die behaupteten Verstöße sollen teilweise bereits Anfang 2018 begangen worden sein. 

Es wird zunächst eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Dazu soll binnen Frist eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, Anwaltsgebühren i. H. v. 984,60 Euro bezahlt werden und ein nicht genau bezifferter Schadensersatz gezahlt werden. Insgesamt schlägt man eine Pauschalzahlung i. H. v. 1.500,- Euro vor.

Unsere Einschätzung

Geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft ab, da diese ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt. Oftmals sind derartige Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und würden zu einer unverhältnismäßigen Dauerverpflichtung Ihrerseits führen, die bei jedem Verstoß zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe führen würde.

Auch wenn der Tatzeitpunkt vorliegend teilweise bereits im Februar 2018 liegen soll, so sind etwaige Verstöße noch nicht verjährt, da die Verjährungsfrist von Unterlassungsansprüchen 3 Jahre beträgt. Gleichwohl wird es für die Betroffene schwierig, sich überhaupt an diesen Tatzeitpunkt zurück zu erinnern, was eine Verteidigung teilweise erschwert.

Hier bedarf es einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung zu derartigen Filesharing-Fällen ist vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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