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Abmahnung der Kanzlei .rka wegen Saints Row 3 im Auftrag der Koch Media GmbH

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Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, dass Spiel Saints Row 3 unerlaubt im Internet zum Download bereitgestellt zu haben? Eben solch einen Vorwurf ereilt derzeit eine Vielzahl von Internetanschlussinhaber. Nicht immer sind diese jedoch für die Rechtsverletzung direkt verantwortlich zu machen. Oftmals haben - gerade bei Computerspielen - Dritte, zum Beispiel im Haushalt lebende Kinder, die jeweilige Rechtsverletzung begangen. Hier sollte in jedem Fall mit einem Anwalt besprochen werden, was das Beste ist, die Angelegenheit zu beenden, ohne z. B. seine Kinder mit einer Aussage zu belasten. Der Betroffene muss sich erst einmal gegenüber der Gegenseite nicht zu der Angelegenheit äußern. Innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist jedoch muss er handeln.

Wenn Abgemahnte sich mit der Abmahnung von .rka wegen Saints Row 3 beschäftigen werden sie wohl bei der Recherche auf Internetforen stoßen, in denen teilweise gute, teilweise schlechte Ratschläge erteilt werden. Entscheidend ist aber immer, dass sie Ratschläge sich nicht auf einen konkreten Fall beziehen, sondern für alle Fälle passen müssen. Dies ist ein Nachteil, der bei einem Anwalt welche individuell einen Fall begutachtet, nicht besteht.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von .rka für Saints Row 3 geht es darum, sich grundlegend zu informieren, welche Chancen, Risiken und Kosten eine außergerichtliche Verteidigung bietet. Hierzu bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an. Gerne können sich Betroffene in diesem Rahmen an Dr. Wachs wenden.

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