Abmahnung der Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal e.K. wegen Wettbewerbsverstoß

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Die Rechtsanwaltskanzlei Schroeder aus Kiel macht derzeit für Ernst Westphal e. K. mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ansprüche auf Unterlassung und Abmahnkosten geltend, die aus einem Wettbewerbsverstoß herrühren sollen. Der konkrete Vorwurf ist eine gewerbliche Verkaufstätigkeit auf eBay, die jedoch durch das Auftreten als sog. „Schein-Privater“ verschleiert wird.

Hintergrund der Abmahnung ist, dass gewerbliche Anbieter eine Vielzahl von gesetzlichen Informationspflichten (wie z. B. Angaben zur Anbieterkennzeichnung, dem Datenschutz, dem Bestehen von Widerrufsrechten oder gesetzlichen Gewährleistungsrechten) erfüllen müssen. Private Verkäufer müssen das nicht, sodass manche Verkäufer geneigt sein können, unter der Vorspiegelung, das Angebot erfolge tatsächlich nicht gewerblich, den einfacheren Weg eines privaten Angebots zu wählen.

Hieraus kann schnell ein größeres Problem werden.

Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Ansprüche einer Abmahnung

Eine Abmahnung hat die Geltendmachung verschiedener Ansprüche zur Folge.

Hauptsächlich geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Beispielsweise gehört zu den weiteren Ansprüchen der Anspruch auf Kostenerstattung. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Daneben gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden soll. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: Wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  • Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf.
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile.
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: Es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung.
  • Suchen Sie einen Anwalt auf.
  • Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie sich nun verhalten sollten.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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