Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen unberechtigter Markenverwendung

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Die Kanzlei UNIT4 IP mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab. Darüber haben wir bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-der-kanzlei-unit4-ip-fuer-die-porsche-ag_150843.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-porsche-ag-vertreten-durch-kanzlei-unit4-ip-wegen-angeblicher-markenrechtsverletzung-190103.html

Die Porsche AG hat als bekannter KFZ-Hersteller (insbes. Sportwagen) unterschiedliche Markenrechte, zum Beispiel für:

  • Porsche
  • Porsche-Wappen
  • 911
  • Cayenne
  • Panamera
  • Speedster
  • Spyder
  • Boxter

Der Abgemahnte soll bei Angeboten auf einer Verkaufsplattform im Internet unberechtigterweise Marken der Porsche AG verwendet haben. Dadurch seien die Markenrechte der Porsche AG verletzt worden. Die Kanzlei UNIT4 IP fordert im Auftrag der Porsche AG daher u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Welche Reaktion ist bei einer solchen Abmahnung angemessen?

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht ignorieren, sondern ernst nehmen! Ohne eine Reaktion Ihrerseits, besteht die Gefahr, dass die Abmahnenden versuchen, ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege durchsetzen. Insbesondere bei markenrechtlichen Abmahnungen ist der Streitwert oft sehr hoch, weshalb bereits ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren weitere hohe Kosten mit sich bringen kann.

Das soll jedoch keineswegs bedeuten, dass Sie den Forderungen der Abmahnenden einfach nachkommen sollen. Im Gegenteil, es ist anzuraten, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Durch einen fachkundigen Anwalt können Sie überprüfen lassen, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang bestehen.

Insbesondere eine Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Da die Unterlassungserklärung den Abmahnenden bei erneutem Verstoß dazu dienen kann, Vertragsstrafen gegen Sie geltend zu machen, ist die exakte Formulierung von großer Bedeutung. Gerade vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst und sollten daher nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Sie können sich gerne jederzeit für ein unverbindliches, erstes Gespräch melden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. In unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten wir bundesweit zu Abmahnungen aller Art. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht werden auch Ihnen weiterhelfen können. Kontaktieren Sie uns einfach unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.
  • „Nachricht senden“ hier auf anwalt.de (Bitte fügen Sie hier auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer ein, vielen Dank.)

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