Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH – Film: „American Ultra“

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Unserer Kanzlei wurde erneut eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eingereicht. In dieser Abmahnung werden Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co geltend gemacht.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt massenhaft Filesharing-Fälle. In diesen standardisierten Abmahnungen werden die urheberrechtlichen Ansprüche der Rechteinhaber geltend gemacht: Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche.

Mit der vorliegenden Abmahnung wird die Verbreitung des Filmes „American Ultra” verfolgt. Es wird im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro verlangt. Dieser Betrag beinhaltet dann den vermeintlichen Schadensersatzanspruch sowie den Aufwendungsersatz für die angeblich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

Eine Übersicht mit weiteren Informationen und Updates zu dieser Abmahnung finden Sie hier:

http://e-commerce-kanzlei.de/waldorf-frommer-abmahnung-fuer-tele-muenchen-fernseh-gmbh-co-wegen-der-verbreitung-des-films-american-ultra/

Wie sollten Sie nun reagieren?

In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren! Zunächst muss geprüft werden, wer überhaupt haftet. Kann Ihre Haftung nicht ausgeschlossen werden, so ist zu klären, ob Sie als Störer oder gar als Täter einzustehen haben. Dies hat schließlich gravierende Auswirkungen auf den Umfang Ihrer Haftung.

In keinem Fall sollten Sie vorschnell handeln, denn dies kann fatale Folgen mit sich bringen!

So ist beispielsweise zu beachten, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung „ewig“ gültig ist. Verstoßen Sie nach Jahren gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie die Vertragsstrafe zu leisten. Das Gleiche kann übrigens auch dann gelten, wenn Ihr Anschluss durch einen Dritten hierzu verwendet wurde.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass die abzugebende Unterlassungserklärung so weit wie möglich beschränkt wird. Dies ist durch eine Modifizierung der mitgesendeten Unterlassungserklärung möglich. Um weitere Nachteile zu vermeiden, muss jedoch eine auf Ihren Fall abgestimmte Erklärung angefertigt werden.

Fristen beachten!

Sie sollten insbesondere die gesetzten Fristen beachten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, wodurch regelmäßig deutlich höhere Kosten entstehen.

Also was nun tun?

In unserem e-commerce-Kanzlei.de Blog zeigen wir Ihnen diverse Möglichkeiten und Strategien zur Verteidigung. Sollten Sie Hilfe bei der Abwehr der Abmahnung benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite und formulieren – sofern nötig – eine angepasste, modifizierte Unterlassungserklärung.

Unsere Empfehlung

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter unserer Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 04/2016


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