Abmahnung der KEHL RechtsanwaltsGmbH für die Busseria Europe Ltd. | Wettbewerbsrecht

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In einer unserer Kanzlei aktuell vorliegenden Abmahnung werden durch die Rechtsanwaltskanzlei Kehl aus Halle (Saale) im Namen des britischen Kaffee- und Getränkehandels Busseria Europe Ltd. zahlreiche Verletzungen von Wettbewerbsrecht geltend gemacht.

Welche konkreten Vorwürfe werden gegen die Adressatin der vorliegenden Abmahnung erhoben?

Bei der Adressatin der Abmahnung handelt es sich um die Betreiberin eines Online-Handels auf Ebay. Sie soll ebenfalls im Vertrieb von Kaffee und Kaffeeprodukten tätig sein und damit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 UWG zu der Busseria Europe Ltd. stehen.

Der betreffenden eBay-Händlerin wird in dem Schreiben vorgeworfen, bei Angeboten auf ihrer Internetseite zahlreiche wettbewerbsrechtliche Regelungen verletzt zu haben.

Insbesondere wird das Fehlen folgender Instrumentarien gerügt:

  • Link zur OS-Plattform
  • Datenschutzerklärung
  • Musterwiderrufsformular
  • Angabe des Grundpreises

Darüber hinaus sollen auf der Internetseite irreführende Informationen bzgl. der Ausübung des Widerrufsrechts und des Vertragsschlusses zu finden sein.

Welche konkreten Forderungen lässt Busseria Ltd. durch ihren Rechtsvertreter stellen? 

Aus diesen behaupteten Verstößen gegen geltendes Lauterkeitsrecht nach dem UWG leitet der von Busseria Europe Ltd. beauftragte Rechtsanwalt die folgenden Forderungen her:

  • Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR
  • Zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs über § 9 S. 1 UWG die Erteilung von Auskünften bzgl. Art, Zeitpunkt bzw. Zeitraum und Umfang der konkreten Verletzungshandlungen und im Kern gleichartiger Handlungen

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung ist zu empfehlen?

Die vorliegende Abmahnung darf wegen der Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verstößen ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken nach nicht unterschätzt werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte keineswegs ohne eine weitere Vorprüfung unterzeichnet werden, da dies erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.

Selbstverständlich sollte auch nicht vorschnell das eingeforderte Anerkenntnis von Schadenersatzansprüchen dem Grunde nach unterzeichnet werden!

Gerade auch eine Unterwerfung hinsichtlich einer -dem Vorwurf nach- falschen Grundpreisangabe birgt hohe Risiken, im Folgenden mit weiteren Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden. Im Unterschied zu den weiteren Vorwürfen, sollte hier aus unterschiedlichen Gründen, die wir gerne im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, eine Unterwerfung besonders kritisch überdacht werden. In diesem Punkt ist durchaus mit gutem Grund zu erwägen, statt eines Unterlassungsversprechens eine einstweilige Verfügung in Kauf zu nehmen. Natürlich ist das Vorgehen auch abhängig von den (künftigen) Umständen, den Interessen des Abgemahnten und ggf. auch der Bereitschaft der Gegenseite, (stark) modifizierte Erklärungen zu akzeptieren.

Angesichts einer 30-jährigen Bindung und der erheblichen Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung eines der gerügten Rechtsverstöße, ist die Unterlassungserklärung besonders geeignet, das künftige Verhalten des abgemahnten Händlers am Markt (negativ) zu beeinflussen.

Ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe hier tatsächlich den Schadenersatzforderungen nachgekommen werden sollte, ist Tatfrage. Hier sehen wir allerdings hohes Verteidigungspotential.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Das Wettbewerbsrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist eines unserer Schwerpunkte. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Meine Kontaktinformationen finden Sie unter https://www.anwalt.de/timm-drouven/kontakt Sofern Sie Ihre Rufnummer angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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