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Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co.KG

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Im Wege einer Ersteinschätzung wurde mir in dieser Woche eine Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vorgelegt.

Die Abmahnung datiert vom 03.04.2023 und enthält den Vorwurf des Vertriebs von Kosmetik, die den Stoff „Lilial“ enthält Der synthetische Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylypropional) gehört zu einer Reihe von Inhaltsstoffen, für die seit dem 01.03.2022 ein Vertriebsverbot besteht. Gem. Art. 15 Abs., 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 und Anhang der Verordnung (EU) 2021/1902 darf dieser Inhaltsstoff, der sich häufig in Cremes, Seifen und Duschgel wieder findet, nicht mehr vertrieben werden.

Der Abmahnung liegt ein Produktangebot eines Haargels zugrunde, dass über die Handelsplattform eBay angeboten wurde. Laut der Abmahnung habe eine gutachterliche Überprüfung ergeben, dass das Haargel den verbotenen Inhaltsstoff enthält.

Die Primis SFF Handels GmbH & Co.KG stellt folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von von 1.375,88 EUR (Streitwert 25.000,00 EUR)
  • Zahlung von Gutachterkosten in Höhe von 580,00€

ACHTUNG!

Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine feste Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR. Unterzeichnen Sie diese auf keinen Fall, sondern lassen sich vorab durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.

Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, ist es von entscheidender Bedeutung die „Risiken“ einer Unterlassungserklärung abzuwägen. In der Regel ist es für einen abgemahnten Händler bereits enorm schwierig sicherzustellen, dass keine weiteren Produkte im eigenen Sortiment den verbotenen Inhaltsstoff enthalten. Je größer das Kosmetiksortiment, umso höher die Gefahr eine Vertragsstrafe zu kassieren. Auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Verbotes (Einstweiligen Verfügung/ Urteil) sollte in Erwägung gezogen werden. Erfahrungsgemäß lassen sich vergleichsweise Lösungen finden.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211-69155122.

Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

Internet: www.dregeriplegal.de








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