Abmahnung der Super Union Holdings Ltd. durch Hogertz LLP Rechtsanwälte / Black Friday

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Uns liegt eine Abmahnung der Super Union Holdings Ltd. aus dem Oktober 2016 vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, u.a. bei Facebook die Marke "Black Friday" rechtswidrig benutzt zu haben. Hierin wird eine Rechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG gesehen.

1. Die Marke „Black Friday“

Die Super Union Holdings Ltd., Wanchai, Hong Kong hat sich unter dem 20.12.2013 die Wortmarke „Black Friday“ unter der deutschen DPMA-Reg.Nr. 302013057574 registrieren lassen. Unterstützt wurde sie dabei durch die Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte, Berlin.

Gegen die Marke ist seit Anfang November 2016 mindestens ein Löschungsantrag nach § 50 MarkenG wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse eingereicht worden. Ein früherer Löschungsantrag von Anfang Juli 2016 wurde zurückgezogen.

Bitte beachten Sie, dass eine Marke, die noch nicht rechtskräftig gelöscht wurde, von deutschen Gerichten als weiterhin bestandskräftig betrachtet wird und aus einer solchen Marke weiterhin markenrechtliche Ansprüche (etwa auf Unterlassung) geltend gemacht werden können.

2. Welche Waren und Dienstleistungen sind von der Marke „Black Friday“ geschützt?

Die deutsche Marke „Black Friday“ ist für die Warenklasse 9 und die Dienstleistungsklassen 35 und 41 geschützt. Von ihrem Markenschutz umfasst sind damit insbesondere, aber nicht ausschließlich:

Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke und eine Vielzahl an weiteren Waren.

Dienstleistungen des Einzelhandels und Großhandels über das Internet in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel.

Weiterhin erfasst der Schutzbereich der Marke auch bestimmte Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen, bestimmte Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen, Dienstleistungen einer Werbeagentur und Online-Werbung in einem Computernetzwerk.

3. Hinweis: Die Black Friday GmbH

Die Firma Black Friday GmbH, Leopoldstrasse 244, 80807 München, Betreiberin der Internethandelsplattform www.blackfriday.de, weist darauf hin, dass die Black Friday GmbH, Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich die ausschließlichen und unterlizensierbaren Rechte an der deutschen Marke „Black Friday“ von der Super Union Holdings Ltd. erhalten habe. Unterzeichnet ist dieser englischsprachige Lizenzvertrag von Dr. Alexander Hogertz, LLM. der Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte für die Super Union Holding Ltd., Hong Kong. In der Folge sei die Black Friday GmbH, Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich insbesondere, aber nicht ausschließlich zum Ausspruch von Abmahnungen („claim for cease and desist“), Auskunft („disclosure“), Schadensersatz („damages“) und Vernichtung („destruction“) gegen Dritte und zur gerichtlichen Verfolgung der jeweiligen Ansprüche berechtigt.

4. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte fordert durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz, LLM. für die Super Union Holdings Ltd. die sofortige Unterlassung der ungenehmigten Verwendung der Bezeichnung "Black Friday" und hierzu die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird Auskunft über den Umfang der Markennutzung, Zahlung von Schadensersatz und Freihaltung von rechtsanwaltlichen Kosten gefordert. In mindestens einem anderen Fall wurde zusätzlich die Übertragung einer angeblich rechtsverletzenden Domain gefordert. In der vorbereiteten Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung enthalten. Für die Rechtsverfolgung wird ein Betrag von 1.973,90 EUR (ohne Umsatzsteuer) gefordert; in einem anderen Fall sind es sogar 4.045,41 EUR (mit Umsatzsteuer).

5. Was sollen Sie bei einer Abmahnung tun?

Sie haben eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer angeblich markenrechtswidrigen Verwendung der Bezeichnung "Black Friday" erhalten? In diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehört auch das Markenrecht). Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren im Markenrecht geführt, sodass Sie von unserer Erfahrung profitieren. Wir prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, verteidigen Sie ggf. oder erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.

6. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie erst einmal selbst keinerlei Kontakt mit der Gegenseite auf!

b. Unterschreiben Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung!

c. Geben Sie einstweilen keine Auskunft und leisten Sie einstweilen keine Zahlungen!

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen unserer Fachanwälte beraten.

7. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch für Sie tätig werden zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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