Abmahnung der Toolport GmbH durch Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten?

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Die Toolport GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vermeintliche Verstöße gegen Urheberrecht abmahnen. Wir haben bereits eine Vielzahl an Abgemahnten in solchen Angelegenheiten vertreten und auch hierüber berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-toolport-gmbh-durch-die-kanzlei-schloemer-sperl_152876.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-toolport-gmbh-durch-die-kanzlei-schloemer-sperl-erhalten/

Liegt Ihnen eine Abmahnung, eine Klageschrift oder einstweilige Verfügung der Toolport GmbH vor?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, sind seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Falls Sie eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Toolport GmbH erhalten haben, können Sie uns gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) kontaktieren.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Üblicherweise wird dem Abgemahnten vorgeworfen,  eine oder mehrere Fotografien/Grafiken eines Pavillons unrechtmäßig benutzt zu haben. Die  Toolport GmbH behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Abbildungen zu sein. Es handele sich um Werke, die von dem Abgemahnten ohne Nutzungsberechtigung im Internet genutzt worden seien.

Welche Forderungen stellt die Toolport GmbH?

Die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl verlangen für die Toolport GmbH die Beseitigung der behaupteten Urheberrechtsverstöße. Zur Ausräumung einer entstandenen Wiederholungsgefahr fordert die Toolport GmbH die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem lässt die Toolport GmbH die Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren geltend machen. Überdies wird Auskunft über den Nutzungsumfang verlangt und ein sogenannter Lizenzschadensersatz gefordert. Zur Berechnung der Forderung stützt sich die Toolport GmbH auf die Bildhonorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabelle).

Was ist zu tun?

Keinesfalls sollte die Abmahnung in einer ersten Reaktion in den Papierkorb befördert werden. Die Abmahnung ist unbedingt ernst zu nehmen! Gleiches gilt für die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Diese sollten nicht ignoriert werden. Lässt der Abgemahnte die Fristen reaktionslos verstreichen, muss er damit rechnen, dass die Toolport GmbH die Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht. Gerichtsverfahren sind jedoch mit nicht unerheblichen Kostenrisiken verbunden. Mit einer durchdachten und rechtzeitigen Reaktion auf die Abmahnung können negative Folgen in der Regel vermieden werden. Nicht empfehlenswert ist es, sich selbständig an die Gegenseite zu wenden oder vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die leichtfertige Abgabe einer solchen Erklärung kann erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Daher ist es ratsam, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser wird die Ansprüche umfassend prüfen und kann dann –soweit notwendig- eine für den Abgemahnten günstigere - modifizierte- Unterlassungserklärung erstellen.


Wir für Sie!

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Toolport GmbH erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Urheberrecht zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

Telefon: 0251 20 86 80 30             Email: info@wd-recht.de         

  

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