Abmahnung der Union Harbour Ltd. durch Anwälte Bee & Kay wg. Markenverletzung

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Die Anwälte Bee & Kay aus Lübeck versenden im Namen der Union Harbour Ldt. Abmahnungen wegen des Verkaufs von Handtaschen-Fälschungen der Marke „GEORGE GINA & LUCY“ auf eBay.

Uns liegt eine Abmahnung der Union Harbour Ltd., vertreten durch Bee & Kay, vor. Der Abgemahnte soll auf dem Verkaufsportal ebay.de unter der Bezeichnung „GEORGE GINA & LUCY“ eine Handtasche zum Verkauf angeboten haben. Bei der Handtasche handele es sich nach den Ausführungen der Anwälte jedoch nicht um ein Original der Marke, sondern vielmehr um eine Fälschung.

Dies stelle laut Vorwurf einen Verstoß gegen § 14 Abs. 1 MarkenG dar. Deshalb stehe der Union Harbour Ltd. ein Schadensersatz nach § 14 Abs. 6 MarkenG zu. Außerdem bestehe ein Anspruch auf Unterlassung aus § 14 Abs. 5 Satz 1 MarkenG.

Damit diese Ansprüche tatsächlich bestehen, muss zunächst ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ vorliegen. Der Account des Abgemahnten wird jedoch als „privat“ geführt. Laut Abmahnung liege hier aber entgegen der Angabe „privat“ ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor, weil wiederholt gleichartige Waren angeboten wurden.

Die Anwälte Bee & Kay fordern im Namen der Union Harbour Ltd., den Verkauf dieser Tasche einzustellen und eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem seien angefallene Anwaltskosten in Höhe von 1.531,90 EUR zu bezahlen. Diese berechnen die Anwälte nach einem Streitwert von 50.000,00 EUR.

Was können Sie jetzt gegen die Abmahnung von Bee & Kay unternehmen?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Sie sollten sich auch nicht einschüchtern lassen. Trotzdem empfiehlt es sich, vor Fristablauf zu handeln. Ansonsten könnten unbeabsichtigte rechtliche Folgen eintreten.

Zunächst ist in einem Fall, wie dem vorliegendem zu prüfen, ob überhaupt ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ vorliegt. Diese Bezeichnung hat gewisse Anforderungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, bestehen die Ansprüche nach dem MarkenG nicht. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) kann für Sie feststellen, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und ob überhaupt ein Handel im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist eine Kanzlei mit Sitzen in Hamburg und Berlin. Mit kompetenten Fachanwälten sind wir in den Gebieten Markenrecht, IT-Recht, Urheberrecht und Medienrecht ein kompetenter Ansprechpartner. Zögern Sie nicht, über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns für eine unverbindliches Erstgespräch in Kontakt zu treten.


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