Veröffentlicht von:

„Abmahnung“ dpa Pictures-Alliance GmbH mit KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine „Abmahnung“ der dpa Pictures-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Gefordert wird seitens der dpa Pictures-Alliance GmbH die Zahlung einer Lizenzgebühr als Schadenersatz in Höhe von 500,00 €, Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 € sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

Zum Sachverhalt

Unserer Mandantin wird vorgeworfen, ein Lichtbild, an dem die dpa Pictures-Alliance GmbH angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte i. S. d. Urhebergesetzes besitzt, unberechtigter Weise auf ihrer Website verwendet zu haben. Als Nachweis für diese Rechtsverletzung wird in der Anlage lediglich ein Link eingesetzt und ein QR-Code abgedruckt, um den entsprechenden Link öffnen zu können.

Zur Abmahnung

Im Grunde handelt es sich bei dem Schreiben der dpa Pictures-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht um eine Abmahnung. Es wird seitens der dpa Pictures-Alliance GmbH lediglich ein Schadenersatz in Form einer Lizenzanalogie gefordert. Ein Unterlassen seitens unserer Mandantin wird nicht gefordert. Eine urheberrechtliche Abmahnung zielt eben genau auf dieses Unterlassen ab. Der Nutzungsrechteinhaber ist mir der rechtwidrigen Nutzung des Lichtbildes nicht einverstanden, mahnt den widerrechtlichen Nutzer ab und fordert die Beseitigung dieses Rechtsverstoßes und die Eindämmung der Widerholungsgefahr in Form der Abgabe einer Unterlassungserklärung.

All dies wird jedoch seitens der dpa Pictures-Alliance GmbH nicht gefordert. Vielmehr wird unserer Mandantin unterstellt, sie hätte eine dauerhafte Nutzungsabsicht für dieses Lichtbild. Wie die dpa Pictures-Alliance GmbH diese Annahme begründen möchte, bleibt unklar.

Die dpa Pictures-Alliance GmbH lässt in dem Schreiben durch die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mitteilen, dass, sofern ein fristgerechter Ausgleich der Forderung erfolgt, die Angelegenheit erledigt ist. In der Erledigung wären dann auch die noch nicht geltend gemachten Unterlassungsansprüche einschließlich der Abmahnung beinhaltet. Es stellt sich hier die Frage, ob mit einer solchen Aussage Druck auf die Mandantin ausgeübt werden sollte.

Schadenersatz und Dokumentationskosten

Gefordert wird eine Schadenersatzsumme in Höhe von 500,00 €, welche sich auf Grundlage der MFM-Tabelle sowie der angeblichen weiteren Nutzungsabsicht berechne. Wie genau diese Berechnung zustande gekommen ist, wird nicht erläutert. Auch die Forderung der Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 € wird nicht näher begründet oder erläutert. Wofür genau hier Kosten in Höhe von 85,00 € veranschlagt werden, bleibt offen. Ersatzfähig sind nur Aufwendungen, die tatsächlich angefallen sind. Hier fehlt jeglicher Nachweis darüber.

Unsere Einschätzung

Zwar wird seitens der dpa Pictures-Alliance GmbH mitgeteilt, dass nach einer entsprechenden Zahlung auch etwaige Unterlassungsansprüche abgegolten wären. Rein vorsorglich sollte jedoch darüber nachgedacht werden, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Dies kann die Gefahr einer tatsächlichen Abmahnung verhindern. In welchem Umfang eine solche Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ist immer einzelfallabhängig und muss von Spezialisten wie uns gesondert geprüft werden.

Weiter sollte fachanwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen grundsätzlich keine Ansprüche.
Selbst für den Fall, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich doch vorliegt, kann der durch die dpa Pictures-Alliance GmbH geforderte Schadenersatzanspruch zu hoch bemessen sein.

Haben Sie ein Schreiben oder eine Abmahnung der dpa Pictures-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?

Wenn dies der Fall ist, sollte dieses Schreiben aufgrund der oben genannten Aspekte überprüft werden. Lassen Sie uns dieses Schreiben gerne z.B. per E-Mail oder Fax zukommen und/oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Das oben Geschilderte ist nicht auf jede Angelegenheit übertragbar. Es bedarf immer einer individuellen Überprüfung der Sach- und Rechtslage.

Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren erfolgreich zufriedene Mandanten im Urheberrecht und nimmt gerne mit dieser Erfahrung eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und anfallenden Kosten für Sie vor.

(Autorin: Madelene Bauer, Lektorat: Lars Rieck)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Rieck

Beiträge zum Thema