Abmahnung Dreger-IP-Legal für Dirk Pullwitt (1.003,40 €)

  • 3 Minuten Lesezeit

Soforthilfe bei Wettbewerbs-Abmahnung

Aktuell tritt Rechtsanwalt Dirk Dreger aus Düsseldorf mit mehreren Abmahnungen im Auftrag von Dirk Pullwitt (PC-Systempartner) an Händler und Verkäufer von Amazon heran. 

Dirk Pullwitt - PC-Systemshop (Amazon)

Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Dirk Pullwitt, der bei Amazon einen Shop namens PC-Systempartner unterhält. PC-Systempartner vertreibt neben technischen Artikeln nunmehr auch Campingartikel wie Zelte

Vorwurf Wettbewerbsrechtsverletzung

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Ersatzansprüche nach dem UWG  - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - geltend gemacht. 

Bereits an dieser Stelle ist für jeden Betroffenen der Fokus auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu richten. Denn eine solche Erklärung ist für den Unterzeichner sehr riskant. So können Folgeverstöße in der Zukunft Geldstrafen von bis zu 5.000 EUR oder mehr auslösen. Diese Geldstrafe wäre dann an Dirk Pullwitt zu entrichten. Dies gilt es zu verhindern.

WICHTIG:
Unterschreiben Sie vorformulierte Muster generell nicht. Oft sind einzelne vorformulierte Regelungen zu Ihren Lasten. So vereinbaren Sie etwas, wozu Sie rechtlich nicht verpflichten gewesen wären.

Häufige Verstöße im Wettbewerbsrecht

In der Dreger Abmahnung behauptet man diverse Rechtsverstöße, die man sofort ahnden möchten. Der Shopbetreiber Herr Dirk Pullwitt ist Ihr Mitbewerber. Gerade in Sachen Campingausstattung und Zelte vertreibt man gleichartige Produkte. Laut Dreger-Abmahnung ist der Shop "PC-Systempartner" erheblich beeinträchtigt. Häufig abgemahnte Verstöße im Wettbewerbsrecht sind:

  • Klickbarer Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform
  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • Fehler in den AGBs
  • Speicherung Vertragstext
  • Informationen über das gesetzliche Mängel-Gewährleistungsrecht
  • Information über die Schritte für den Vertragsschluss
  • Information über den Umgang mit Eingabefehlern bei der Bestellung

Forderungen in der Abmahnung

Konkret werden mit dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert. Daneben sollen die Verstöße sofort abgestellt werden. Dabei legt Anwalt Dirk Dreger für die Unterlassung einen Gegenstandswert von 15.000 EUR zu Grunde, so dass sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anwaltliche Gebühren in Höhe von 1.003,40 EURO errechnen lassen. 

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlung von 1.003,40 EUR
  • Abstellen der Verstöße

Vorsicht bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung

Keine Experimente - Vorformulierte Unterlassungserklärungen birgen hohe finanzielle Risiken. So wird unter Umständen ein mögliches Schuldanerkenntnis vermittelt. Ferner ist die Unterlassungserklärung in der Regel zu modifizieren und zu Gunsten des Abgemahnten zu verändern (modifizierte Unterlassungserklärung).

Ein Verstoß gegen das Versprechen aus der abgegebenen Unterlassungserklärung kann in der Zukunft eine teure Geldstrafe auslösen. Mithin zahlen Sie im Wiederholungsfall an Dirk Pullwitt mehrere tausend Euro als Strafzahlung. Es droht womöglich eine Insolvenz bei vielen Folgeverstößen.

Tipps bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

  1. Keine Unterschrift bei vorformulierten Mustern in der Abmahnung
  2. Fristen notieren & rechtzeitig aktiv werden
  3. Kostenlose Erstberatung mit unserem Team Wettbewerbsrecht nutzen

Nutzen Sie unsere bundesweite Soforthilfe

Unsere erfahrenen Anwälte im Wettbewerbsrecht machen einen Abmahnscheck und prüfen Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine Strategie mit an die Hand. Schnell wissen Sie, was im nächsten Schritt zu tun ist. Wir beraten Sie bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Dirk Dreger.

Proaktiv werden – Schaden nicht vergrößern

Gerade der Unterlassungsanspruch wird bei unproblematischen Verstößen sehr gerne gerichtlich geltend gemacht. Hier entstehen aufgrund der hohen Streitwerte erhebliche Mehrkosten. Die Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht sind zudem immer vor dem Landgericht auszutragen. Aufgrund des dort geltenden Anwaltszwangs dürfen Sie die Sache nicht allein bewältigen. Mithin geht es dann ohne Anwalt nicht, § 78 Absatz 1 ZPO.

Vermeiden Sie Alleingänge 

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