Abmahnung durch die Summary AG wegen unerlaubter Bildnutzung | Urheberrechts-Verletzung auf ebay.de

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Der Abmahner

Die Abmahnung erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden Stephan Sander der Summary AG, 25524 Itzehoe.

Der Vorwurf 

Der Vorwurf liegt in der Verwendung urheberechtlich geschützter Fotos auf eBay im Rahmen von Produktfotos. Unserem Mandanten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, auf eBay Produktfotos verwendet zu haben, für die er keine Berechtigung besaß und deren ausschließlichen Nutzungsrechte die Summary AG innehat.

Die Forderung

Die Summary AG fordert, dass die Fotos von der Plattform gelöscht werden und zudem eine Unterlassungserklärung abgeben wird. Daneben wird unser Mandant auch auf Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro und Schadensersatz in Anspruch genommen. 

Unsere Einschätzung

Eine solche Abmahnung kann berechtigt sein. Dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber von geschützten Lichtbildern stehen die ausschließlichen Rechte zur Verwertung (wie z. B. Verwendung, Vervielfältigung etc.) zu. Die Verwendung solcher Bilder kann demnach grundsätzlich zu Unterlassungsansprüchen des Rechteinhabers aus § 97 UrhG führen. 

Unser Rat

Überstürzen Sie nichts. Im Falle einer Abmahnung ist es nicht ratsam, panisch die beigefügte Unterlassungserklärung ohne eingehende Beratung mit einem Anwalt zu unterzeichnen: Sie gilt ein Leben lang und beinhaltet regelmäßig viel zu hohe Vertragsstrafen.

Auch im Falle einer tatsächlichen Verletzung der Rechte am Bild durch die Benutzung, ist eine modifizierte Unterlassungserklärung meist möglich und vollkommen ausreichend. Wir beraten Sie dahingehend gerne. 

Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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