Abmahnung durch Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung: „Louis Vuitton“

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Weitere Abmahnungen von Preu Bohlig & Partner im Namen der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme im Umlauf

1. Worum geht es in meinem heutigen Artikel?

Mein heutiger Artikel behandelt aus ganz aktuellem Anlass eine Abmahnung aus dem markenrechtlichen Bereich. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner bereits seit Längerem im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme aus Frankreich markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Empfänger einer solchen Abmahnung wird regelmäßig der Vorwurf gemacht, Markenrechte der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme an der Marke „Louis Vuitton“ verletzt zu haben. Hier geht es insbesondere um Abmahnungen wegen Markenfälschungen/Produktpiraterie. Oftmals geht einer solchen Abmahnung auch eine Beschlagnahmung durch den Zoll voraus.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner konkret von dem Abgemahnten?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich)
  • Auskunftserteilung

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte nicht vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden, da diese oftmals über das erforderliche Maß hinausgeht.

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren – und wenn ja, wie?

Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar ernst nehmen (hierbei handelt es sich nicht um Abzocke oder Ähnliches); einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber dennoch nicht.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe allerdings gerechtfertigt sein, sollte innerhalb der von den Abmahnern genannten Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht drohten kann).

Die sehr hohen Kosten resultieren vor allem daraus, dass der Streitwert im Markenrecht, aus welchem sich Anwalts- und Gerichtskosten bemessen, selten unter 50.000 €, sondern in vielen Fällen deutlich darüber liegt). Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen weiter.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner für die Louis Vuitton Malletier Société Anonyme wegen angeblicher Verletzung der Marke „Luis Vuitton“ erhalten?

In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail bequem und problemlos möglich.

Unser oberstes Ziel: kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Da uns Kostentransparenz für unsere Kunden sehr wichtig ist, bieten wir die Abmahnungsverteidigung zum günstigen Festpreis an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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