Abmahnung durch Sasse & Partner für Game of Werewolves - Die Jagd beginnt

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Die für Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts bekannte Rechtsanwaltskanzlei „Sasse & Partner" mahnt aktuell (Stand 22.01.2013) Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Game of Werewolves - Die Jagd beginnt" im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab.

Anschlussinhabern wird in den vierseitigen Schreiben von Sasse & Partner vorgeworfen, unerlaubt den Film „Game of Werewolves - Die Jagd beginnt" in Internettauschbörsen illegal heruntergeladen zu haben und hierdurch gleichzeitig anderen Internetnutzern zugänglich gemacht zu haben. Der Senator Film würde daher Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche auf Vernichtung der rechtswidrig hergestellten Kopien zustehen. Dazu werden die Anschlussinhaber von Sasse & Partner aufgefordert, die betroffene Kopie des Filmes Game of Werewolves - Die Jagd beginnt von der Festplatte zu löschen und um der Gefahr eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens aus dem Weg zu gehen, eine „unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewährte" Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben hätten die abgemahnten Anschlussinhaber die zur Rechtsverfolgung entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings zeigt sich Sasse & Partner damit einverstanden, sich außergerichtlich gegen die Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von 800 Euro, zu einigen und damit alle geforderten Ansprüche als abgegolten anzusehen.

Unser dringender Tipp: Zahlen Sie nicht ungeprüft!

Wie Sie in jedem Fall auf eine Abmahnung richtig reagieren:

1. Ruhe bewahren,

2. nichts zahlen, nichts unterschreiben,

3. keinesfalls Kontakt mit der Gegenseite (Sasse & Partner) aufnehmen,

4. einen Anwalt fragen.

Sind Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen des angeblichen illegalen Downloads des Filmwerkes „Game of Werewolves - Die Jagd beginnt" Betroffen, sollten Sie nicht vorschnell handeln. Nehmen Sie sich die Zeit, die Forderungen in Ruhe zu prüfen und vor allem den Rat eines Anwaltes hinzuzuziehen. Die erhobene Forderung kann nämlich nicht in jedem Fall aufrechterhalten werden und kann häufig nicht nur reduziert sondern manchmal sogar vollständig verweigert werden. So eindeutig, wie Sasse & Partner nämlich die Rechtslage in Ihrem Schreiben darstellt ist es häufig nicht. Auf den Einzelfall kommt es an!

Wichtig ist vor allem auch die Abgabe der Unterlassungserklärung, jedoch muss diese in modifizierter Form erfolgen, denn der mitgelieferte Vordruck der Kanzlei Sasse & Partner geht über die Mindestanforderung einer Unterlassungserklärung weit hinaus, so dass Sie sich zu weiteren Zahlungen verpflichten. Dies muss nicht sein und sie haben immer das Recht eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Machen Sie aber hierbei keine Fehler! Eine Unterlassungserklärung bindet zeitlich unbegrenzt! Gerne können wir sie hier bei der Abfassung einer Unterlassungserklärung unterstützen rufen Sie uns hierzu unter der Tel.-Nr. 08008662266 kostenlosen unverbindlich für eine Ersteinschätzung an.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung, gerne auch durch unsere Kanzlei. Unsere Anwälte haben Erfahrung aus über 20.000 Filesharing Fällen und kennen die Schwierigkeiten der Fälle und die Sorgen der betroffenen genau. Ein Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos.

Auch der teilweise Download kann abgemahnt werden

Sollten Sie das Filmwerk „Game of Werewolves - Die Jagd beginnt" nicht vollständig heruntergeladen haben, weil etwa der Download vorzeitig abgebrochen wurde, oder das Filmwerk nach dem Download auf Ihrem Rechner nicht wiedergeben werden konnte, ändert dies zunächst nichts an der eigentlichen Urheberrechtsverletzung. Nehmen Sie dies also nicht vorschnell zum Anlass die Abmahnung zu ignorieren! Dieser Ansatzpunkt kann aber gleichwohl für Ihre Verteidigung von Vorteil sein. Gleiches gilt für Filesharing-Programme, die ohne einen Uploadmöglichkeit, bzw. mit einer Upload-Begrenzung von 0 kb/s arbeiten. Dies kann für Ihre Verteidigung und zur Zurückdrängung der Zahlungs- und Unterlassungsansprüche von großem Vorteil sein. Mehr Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in den beiden folgenden Artikeln:

http://www.abmahnhelfer.de/es-wurde-teil-heruntergeladen-abgemahnt-wird-aber-das-ganze-werk

http://www.abmahnhelfer.de/heruntergeladen-ja-aber-doch-nichts-angeboten

Gerne können wir Sie bei der Erstellung einer solchen Unterlassungserklärung beraten. Hierzu können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern, um so dann eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Nutzen Sie dafür die auf unserer Home zu findenden Kontaktformulare, oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 866 22 66 an.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihr abmahnhelfer.de Team.


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