Abmahnung durch Schutt, Waetke i.A.d. Elite Film AG - „The Pact“

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Die Elite Film AG hat die Kanzlei Schutt, Waetke beauftragt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Pact" zu versenden.

In der Abmahnung heißt es, der Anschlussinhaber habe den Film „The Pact" in einer Online-Tauschbörse anderen zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte ohne Einwilligung der Rechteinhaberin und war deshalb widerrechtlich.

Die Kanzlei Schutt, Waetke fordert im Namen der Elite Film AG dreierlei:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro,
  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des Horrorfilms „The Pact".

Wie soll ich auf die erhalten Abmahnung reagieren?

Falls auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen berücksichtigen:

1. Nicht voreilig zahlen!

2. Nichts unterschreiben!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4. Rechtsanwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

In jedem Fall sollten Sie auf die Abmahnung reagieren. Wenn Sie das Schreiben ignorieren, kann die Gegenseite ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erlassen, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb raten wir Ihnen dazu, möglichst zeitnah einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Es ist wichtig, dass jede Abmahnung gesondert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft wird.

Des Weiteren sollten Sie den von Ihnen aufgesuchten Rechtsanwalt mit der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung beauftragen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist zu weitgehend und benachteiligt Sie unnötig, deshalb sollten Sie diese modifizieren lassen.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung.

Es ist möglich, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler unterlaufen sind. Sofern Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann hier ein möglicher Ansatzpunkt liegen. In einem gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber nämlich die Beweislast, dass die Zuordnung zu der IP-Adresse des Anschlussinhabers korrekt war.

Andererseits kann es sein, dass Sie gar nicht oder zumindest nicht vollumfänglich haften. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Täter ist, wer die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat; Störer hingegen ist derjenige, der durch das Bereitstellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Störer sich auch ganz von der Haftung befreien.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Schutt, Waetke im Namen der Elite Film AG wegen unerlaubter Verwertung des Films „The Pact" erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Für ein kostenloses Erstgespräch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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