Abmahnung erhalten? Hier finden Sie erste Hilfe!

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Eine Abmahnung ist für den Verwender eine Möglichkeit, rechtliche Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Gerade bei dem häufigen Fall des Filesharings macht die Musik- und Filmindustrie daher gerne Gebrauch von der Möglichkeit einer Abmahnung.

Die Abmahnschreiben beinhalten standardmäßig die Beschreibung des Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverstoßes, unter Angabe von Datum, Dateiname, Dateigröße und IP-Adresse. Sie werden dazu aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wird Ihnen ein Angebot zur Pauschalzahlung von Schadensersatz und Anwaltsgebühren unterbreitet. Diese Forderungen betragen zusammen häufig mehrere tausend Euro.

Wie reagieren Sie am besten auf eine Abmahnung?

1. Bewahren Sie Ruhe.

So schlimm, wie es Ihnen dargestellt wird, ist die Lage nicht! Der bedrohliche Ton des Abmahnschreibens und der Umfang von teilweise mehr als 15 A4-Seiten, gefüllt mit Textbausteinen, nimmt dem Abmahner nicht die Verpflichtung, im Nachgang präzise zu begründen. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber prüfen Sie sie in Ruhe.

2. Kein Kontakt mit der Abmahnkanzlei

Durch Anrufe oder voreilig verfasste Schreiben an die Abmahnkanzlei werden Fehler gemacht, die nachher nicht mehr korrigiert werden können.

3. Unterschreiben Sie die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell

Die Ihnen gesetzte Frist zur Abgabe der Erklärung ist zwar kurz, aber doch so lang, dass Sie Zeit zu überlegten Reaktionen haben. Die Unterlassungserklärung des Abmahners dient allein dessen Zwecken! Sie sollte daher entsprechend modifiziert werden, um einen Ausgleich herzustellen.

Durch eine Vielzahl von bearbeiteten Abmahnfällen verfügen wir über die nötige Erfahrung, um auch Ihren Fall zu Ihren Gunsten zu lösen. Wenn Sie zu einem der oben genannten Punkte Hilfe benötigen, rufen Sie uns an.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de.



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