Abmahnung Markenrecht- Markenrechtsverletzung an der Marke „Römertopf“

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Wurden auch Sie wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung dem Zeichen „RÖMERTOPF abgemahnt.

Das Zeichen „Römertopf ist zu Gunsten der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG als Marke eingetragen. So etwa unter der Markennummer 018004219 als EU Marke. Geschütz sind die Klassen 16 (Druckschriften usw.), 21 (Kochgeschirr, Kochtöpfe, Schmortöpfe usw.) und 41 ( Ausbildung und Beratung in Bezug auf Kochtechnik und Kochgeräte; Kochunterricht usw.). Neben der EU Marke ist die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG auch Markeninhaberin für mehrere DE Marken.

Der Begriff Römertopf ist ein gängiger Begriff und wird häufiger zur Beschreibung benutzt, etwa für Kochbücher, Töpfe usw. Die Verwendung könnte allerdings eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG hat durch einen Rechtsanwalt Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen aussprechen lassen. Gefordert wird in den Abmahnungen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird  Auskunft und Erstattung der Abmahnkosten verlangt. Allein die Abmahnkosten liegen über 2.000 €

Sollten auch sie Abmahnung erhalten haben, sollten sie diese unbedingt auf Ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen lassen. Achtung! Die Auskünfte werden In den Abmahnungen als Vorbereitung für Schadenersatzansprüche verlangt. Auch bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten.

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